Wahlentscheidungen von YSK stehen im Amtsblatt!

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Der Ratsbeschluss, der als Ergebnis der Versammlung der YSK-Mitglieder bekannt wurde, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Präsident Recep Tayyip Erdoğan unterzeichnete den Wahlbeschluss. Die Türkei wird am 14. Mai Wahlen abhalten.

Der Oberste Wahlrat (YSK) hat den neuen Fahrplan für den Kalender bezüglich der allgemeinen Lebensgrundlagen des Präsidenten und des 28. Parlamentsmitglieds festgelegt.

Der Stil und die Originale der Propagandaperiode der politischen Parteien und unabhängigen Kandidaten, die an den Wahlen teilnehmen werden, wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

PROPAGANDA IN OFFENEN PLÄTZEN BEGINNT AM 31. MÄRZ

Im Propagandaprozess für die Präsidentschaftswahl beginnt die Propaganda für den ersten Wahlgang am 31. März und endet am 13. Mai.

Wird die Wahl dem zweiten Wahlgang überlassen, gilt die Propagandafreiheit von Montag, 15. Mai, bis Samstag, 27. Mai, 18:00 Uhr.

Wird die Präsidentschaftswahl dem zweiten Wahlgang überlassen, findet die Wahl am Sonntag, 28.

DIE PROPAGANDA IST MITTE VOM 18. BIS 13. MAI KOSTENLOS

Die Mitte des 18. März und der 13. Mai wurden als Zeit der freien Propaganda ausgerufen.

Die Parteien können durch Anzeigen und Anzeigen in den Printmedien oder durch das Öffnen einer Website mündliche, schriftliche und szenische Propaganda betreiben.

Das Teilen von Forschungsergebnissen wie Meinungsumfragen, Umfragen, Vorhersagen, kleinen Volksabstimmungen innerhalb von 10 Tagen vor dem Abstimmungstag wird untersagt.

POLITISCHE PARTEIEN WERDEN DAS ALLIANZPROTOKOLL AM 24. MÄRZ ÜBERGEBEN

Bezüglich der Wahlbündnisse in der Mitte der politischen Parteien müssen die Bündnisprotokolle bis Freitag, 24. März, 17.00 Uhr, dem Obersten Wahlrat vorgelegt werden.

Die politischen Parteien reichen ihre Kandidatenlisten bis spätestens Freitag, 7. April, 17.00 Uhr ein.

Präsidentschaftskandidaten, politische Parteien und unabhängige Kandidaten können ihre Ansichten äußern, indem sie gemeinsam an Programmen wie offenen Sitzungen, Interviews und Podiumsdiskussionen in Radio und Fernsehen teilnehmen oder ab dem 18. März, dem Startdatum der Wahlen, bis 24 Stunden vor dem Abstimmungstag.

KOSTENLOSE POLITISCHE WERBEAUSSTRAHLUNG BIS ZUM 12. MAI

Von Samstag, 18. März, bis Freitag, 12. Mai, 24.00 Uhr, ist auch politische Werbung kostenlos.

Der Oberste Wahlrat legt auch die bei den Sendungen während der Wahlperiode einzuhaltenden Sendegrundsätze fest.

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