Beim Wohnungsbaukredit hat eine neue Ära begonnen: Wer darf wie viel Kredit aufnehmen?

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Die Entscheidung über die Änderungen der „Verordnung über die Kreditverfahren von Banken“ wurde auf der offiziellen Website der BRSA veröffentlicht.

Im Einklang mit der Novelle wurde das Verhältnis des Kreditbetrags zum Wert des als Sicherheit erworbenen Hauses bei Krediten zur Vergabe an Verbraucher zum Zwecke des Erwerbs von Wohnraum und bei Wohnungsbaukrediten ohne Fahrzeugkredite aktualisiert.

WER KANN WIE VIEL DARLEHEN?

Demnach können 80-90 Prozent dieses Betrags für neue Häuser mit einem Wert von 5 Millionen Lira oder weniger verwendet werden.

Dieser Satz wird zwischen 70 und 80 Prozent für Nullhäuser mit einem Wert zwischen 5 Millionen Lira und 10 Millionen Lira betragen. Die Verbraucher können Kredite bis zu maximal 60-70 Prozent dieses Preises für Nullhäuser erhalten, deren Kosten sich zwischen 10 und 20 Millionen Lira ändern.

Zwischen 50 und 60 Prozent der neuen Häuser mit einem Wert von mehr als 20 Millionen Lira können Kredite nutzen.

MAXIMALPREISE WIEDER FÜR GEBRAUCHTE WOHNUNGEN FESTGELEGT

Mit der Entscheidung wurden auch die maximalen Kreditpreise, die beim Kauf von Gebrauchtwohnungen und wohnungsgarantierten Krediten verwendet werden können, nach oben korrigiert.

Dementsprechend können 90 Prozent dieses Preises für gebrauchte Häuser mit einem Wert von 1 Million Lire oder weniger verwendet werden. Der fragliche Satz wird zwischen 60 und 70 Prozent für gebrauchte Häuser liegen, deren Wert zwischen 1 Million Lira und 2 Millionen Lira liegt.

Verbraucher können Kredite bis zu maximal 50-60 Prozent dieses Preises für gebrauchte Häuser erhalten, deren Wert sich zwischen 2 und 5 Millionen Lira ändert.

Während Kredite von 2,5 Millionen Lira bis 3 Millionen Lira für gebrauchte Häuser mit einem Wert zwischen 5 Millionen Lira und 10 Millionen Lira verwendet werden können, können Kredite nicht für gebrauchte Häuser über 10 Millionen Lira verwendet werden.

Die im Rahmen des neuen Wohnbaufinanzierungsprogramms zu vergebenden Darlehen unterliegen hingegen nicht den im Rahmen der Entscheidung getroffenen Festlegungen.

Zuvor war die BRSA in der Lage, Darlehen in Höhe von 80-90 % für brandneue Häuser mit einem Wert von 2 Millionen TL oder weniger bereitzustellen. Bei gebrauchten Häusern galt die Regel der Verwendung von maximal 90 Prozent Kredit für Häuser mit einem Wert von 500.000 Lire oder weniger.

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