Kreditraten von Walddorfbewohnern und Kooperativen verschoben

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Die Verordnung der Generaldirektion für Forstwirtschaft zur Änderung der Verordnung über die Aktivitäten zur Unterstützung der Entwicklung von Walddorfbewohnern wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend wurden in den von den Erdbeben vom 6. Februar betroffenen Provinzen die zwischen dem 6. Februar und dem 31. Juli einzuziehenden Kreditraten von Walddorfbewohnern und Kooperativen, denen im Rahmen von Regulierungsbeschlüssen Kredite gewährt wurden, auf den 31. Dezember verschoben , ohne die Voraussetzung der Anwendung zu suchen. Für diese Forderungen werden während der Stundungsfrist keine Zinsen berechnet.

Die Verordnung trat am 6. Februar in Kraft.

QUELLE: AA

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