Das Gericht nannte die Strafe „insaf“ für den Fahrer, der die Geschwindigkeitsbegrenzung um 2 Kilometer überschritt.

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Während der Fahrt von Ankara nach Denizli am 2. Oktober wurde dem Fahrer, der mit den Kameras des elektronischen Inspektionssystems (EDS) in Afyonkarahisar die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten hatte, eine Geldstrafe von 314 Lira auferlegt.

Der Fahrer legte über seinen Anwalt Olcay Halk Kılıç Berufung beim Friedensstrafgericht von Afyonkarahisar Sinanpaşa mit der Begründung ein, dass die Verwaltungssanktion gegen die Methode und das Gesetz verstoße. Das Gericht sah den Einspruch als begründet an und hob das Bußgeld auf.

Das Gericht im Zusammenhang mit seiner Entscheidung; Er stellte fest, dass für die Fahrer auf der Straße, auf der das Bußgeld verhängt wurde, eine Höchstgeschwindigkeit von 70 Kilometern gilt, dass der Toleranzwert der festgestellten Geschwindigkeitsbegrenzung 10 Prozent über den 77 Kilometern liegt und die Geschwindigkeit des bestraften Fahrers 79 beträgt Kilometer.

Bei der Entscheidung sollten 1-2 Kilometer Geschwindigkeitsüberschreitung fairerweise als angemessen angesehen werden; Es wurde betont, dass dies aufgrund des Einflusses der Straßen-, Verkehrs-, Fahrzeug- und Wetterbedingungen bei sofortiger Verwendung auftreten kann. Es wurde festgestellt, dass vom Fahrer nicht erwartet werden könne, dass er mit der Absicht und dem Willen handelt, diese Geschwindigkeitsbegrenzung zu überschreiten, und es wurde festgestellt, dass die Entscheidung der Sanktion dem Fahrer aufgrund seines Rechts und seiner Rechtschaffenheit (insaf) nicht auferlegt werden sollte.

Nachrichten7

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