Neue Entscheidung über prothetische Zahnbeziehungssegmente

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Die vom Ministerium ausgearbeitete Bekanntmachung über die Durchführung der Einfuhrüberwachung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem Communiqué wurden die Verfahren und Grundlagen für die künftige Überwachung der Einfuhr von prothetischen Zahnkontaktmodulen mit einem Zollwert von weniger als 1000 US-Dollar pro Kilogramm (Bruttogewicht) geregelt.

Dementsprechend kann das betreffende Werk nur mit der Dokumentation des Handelsministeriums (Generaldirektion für Einfuhren) importiert werden. Das Verwahrungsdokument wird von der zuständigen Zollverwaltung bei der Erfassung der Zollanmeldung beantragt.

Anträge auf Anträge auf Überwachungsdokumente können auf der Website des Handelsministeriums gestellt werden. Bei Gedanken, die im elektronischen Umfeld erfahrbar sind, können Anträge auch physisch gestellt werden.

Die Originale der Antragsunterlagen können vom Ministerium angefordert werden. Bei Mängeln oder Unstimmigkeiten können zusätzliche Informationen und Unterlagen angefordert werden.

Das Überwachungsdokument wird elektronisch ausgestellt und die Benachrichtigung erfolgt an die E-Mail-Adresse im Antragsformular.

Wenn festgestellt wird, dass die in der Bewerbungs- oder Prüfungsphase bereitgestellten Informationen und Dokumente falsch sind oder dass die vom Antragsteller eingereichten Informationen und Dokumente widersprüchlich oder mangelhaft sind, wird ein Aufsichtsdokument nicht ausgestellt, bis diese korrigiert wurden.

Überwachungsdokumente sind 6 Monate gültig. Die Benachrichtigung wird nach 30 Tagen wirksam.

QUELLE: AA

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