Entscheidungen der HSK stehen im Amtsblatt
In die Beschlüsse der HSK wurden Namenslisten von Verwaltungsrichtern, Oberstaatsanwälten und Staatsanwälten aufgenommen, die zum 31. August 2022 zum ersten Mal befördert und erstmals der Erstklassigprüfung unterzogen wurden. Die Liste enthielt die Namen von 38 Richtern, 20 Staatsanwälten und 5 Verwaltungsrichtern.
Wer seinen Namen auf dieser Liste nicht sieht, obwohl er seine Amtszeit beendet hat, kann innerhalb von 30 Tagen eine Überprüfung seines Status beantragen, indem er einen schriftlichen Antrag an die HSK stellt.
In einem weiteren Beschluss der HSK wurden auch die Listen mit den Namen der Justizrichter, Generalstaatsanwälte und Staatsanwälte sowie Verwaltungsrichter veröffentlicht, deren Amtszeiten bis Ende August 2022 abgelaufen sind und deren Beförderung von der HSK beschlossen wurde.
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