Sie können eine unbewiesene Verkehrsstrafe stornieren

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Ehrenamtliche Inspektoren, die befugt sind, Bußgelder für Fahrer zu verhängen, die die Regeln missachten, können Fahrern überraschende Bußgelder für Verstöße auferlegen.

Ein dem Hauptquartier der ehrenamtlichen Verkehrsinspektion angegliederter Inspektor wurde angeklagt, gegen das Element der Nutzung von Sicherheitsspuren durch „Fahrer“ verstoßen zu haben, außer in Fällen wie Verkehrsunfällen, Pannen, Nothilfe, Rettung, Schneehandel, Unfalluntersuchung, allgemeiner Sicherheit und öffentlicher Ordnung ‚ im Verkehrsgesetz Nr. 2918. bestraft den Fahrer.

Der Fahrer legte über seinen Anwalt Einspruch gegen das Urteil ein. In der Beschwerde wurde geltend gemacht, dass das von der ehrenamtlichen Verkehrsinspektion erstellte Bußgeldprotokoll gemäß §§ 25 und 28/8-b des Ordnungswidrigkeitengesetzes in ungewöhnlicher Weise erstellt worden sei.

Die Strafgerichtsbarkeit des Friedens entschied, dass die Verwaltungsstrafe, die verhängt wurde, weil keine ausreichenden Beweise vorgelegt wurden, gemäß dem Aspekt 28/8-b des Gesetzes Nr. 5326 aufgehoben wird.

In der Entscheidung des Richters heißt es: „Der Einspruch wurde nach dem Grundsatz ‚der Verdächtige profitiert vom Verdächtigen‘, der zu den Grundprinzipien des Strafrechts gehört, angenommen, da er nicht vertretbar ist Art und Weise, wie das Fahrzeug nicht den Verkehrszeichen entspricht, und da die Verwaltung keine Beweise wie ein zufälliges Foto oder Bild als Grundlage für die Bewegung vorgelegt hat.

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