So einen Scheidungsfall hat es noch nie gegeben! Oberster Gerichtshof abgeschlossen

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BT, die in Izmir lebt, reichte eine Scheidungsklage ein und behauptete, ihr Ehemann N.T. erfülle die Pflichten der Eheschließung nicht, habe eine Einstellung zum Ausmaß des Geizs und achtete nicht auf seine Körperreinheit und roch nach Schweiß.

Nachdem Koca eine Scheidungsklage gegen N.T. eingereicht hatte, wurden die „Scheidungsfälle“ in der Mitte der Parteien zusammengelegt und ihre Prozesse vor dem 11. Familiengericht in Izmir abgehalten.

In der Untersuchung und den vom Gericht gesammelten Beweisen wurde festgestellt, dass der Ehemann die Pflichten der Ehegemeinschaft nicht erfüllte, ein anderes Budget erstellte, eine Einstellung zum Ausmaß des Geizs hatte und Schweiß roch, indem er nicht zahlte Aufmerksamkeit auf die Reinheit seines Körpers.

Amtsgericht „Parteiengleiche Schuld“

In der Entscheidung des 11. Familiengerichts von Izmir wurde angenommen, dass die Frau ebenso schuldhaft war wie ihr Ehemann. Auch der Antrag der Frau auf materielle und immaterielle Entschädigung wurde mit der Begründung abgelehnt, dass bei den Vorgängen, die zur Scheidung geführt haben, keine persönlichkeitsrechtlichen Vorfälle vorgelegen hätten. Nach der Scheidung des Paares gingen die Parteien vor den Obersten Gerichtshof.

„Schweißgeruch DEFEKT“

Nach der Prüfung des an die 2. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs übersandten Dokuments hat der Oberste Gerichtshof die letzte Feststellung zu diesem Fall getroffen. Laut der Entscheidung, die auch in die Rechtsprechung aufgenommen wurde, wurde festgestellt, dass der Ehemann seine Pflichten im Zusammenhang mit der Eheschließung nicht erfüllte, einen anderen Haushalt schuf, geizig war und nach Schweiß roch, indem er nicht auf die Reinheit des Körpers achtete , und es wurde festgestellt, dass diese Haltung und das Verhalten des Ehemanns, die stattfanden und Kontinuität zeigten, die Ehegemeinschaft in ihren Grundfesten erschütterten.

Mit der Feststellung, dass der Frau kein Verschulden zuzurechnen sei, hob die 2. Zivilkammer des OLG die Entscheidung auf und stellte fest, dass die Frau das gleiche Verschulden wie ihr Ehemann anerkenne und den materiellen Schadensersatzanspruch dementsprechend ablehnte. Die Entscheidung des Kassationsgerichts wurde erneut an das 11. Familiengericht von Izmir übermittelt.

HALIT TURAN

Offiziere

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