Die Step-up-Regel an der Börse gilt auch heute noch

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In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Council Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können. In der Erklärung wurde erklärt, dass in der heutigen Sitzung beschlossen wurde, die Upper-Step-Regel in den vom 14. bis 23. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die betreffenden Aktien anzuwenden.
„Der Leerverkauf kann zu einem Preis durchgeführt werden, der höher ist als der letzte Prozesspreis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist. Allerdings, wenn der letzte Preis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist, höher ist als des vorherigen Preises kann der Leerverkaufsprozess durchgeführt werden.Der Verkaufsprozess kann auch auf der letzten Preisstufe erfolgen.Da die Verkäufe, die während des Tages ohne Besitz getätigt und mit den Käufen des Tages abgeschlossen werden, ebenfalls in den Geltungsbereich fallen Leerverkäufe sollten der Übermittlung von Aufträgen für solche Verkäufe gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden, indem die Leerverkaufsoption durch unsere Anleger und Anlageinstitute gekennzeichnet wird, und es lohnt sich, Sorgfalt zu zeigen.“

Öffentliches Fernsehen

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