Die Originale des Antrags auf Rohmilchzuschlag wurden erstellt

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Das Kommuniqué des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft zur Änderung der „Umsetzungserklärung Rohmilchbasis und Regulierung des Milchmarktes“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Mit der Novelle wurde der Beschluss der Erklärung um Antragsort, Form und Zeitpunkt der Rohmilchförderung ergänzt. Dementsprechend werden der Grundantrag auf Förderung und alle sonstigen Arbeiten und Prozesse der Mitglieds-/Miterheberorganisationen, denen die Berechtigung zur Eingabe von Informationen an die BSKS aufgrund aller Arten von Kontrollen und Ermittlungen während des Förderzeitraums entzogen wurde, von einer anderen durchgeführt Erzeuger-/Züchterorganisation mit Dateneingabebehörde, falls vorhanden.

Haben die Mitglieder/Partner keine andere Mitgliedschaft/Partnerschaft als die Erzeuger-/Züchterorganisation, deren Informationseingabeberechtigung entzogen wurde, werden der Basisantrag und alle weiteren Geschäfte und Prozesse von der Landes-/Kreisdirektion durchgeführt.

QUELLE: AA

Nachrichten7

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