FFP-Statement von Beşiktaş an KAP

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Die Erklärung des Schwarz-Weiß-Klubs gegenüber KAP lautet wie folgt:

„Die vom UEFA-Finanzaufsichtsrat für Klubs (CFCB) durchgeführten UEFA-Kriterien für das finanzielle Fairplay; das Break-Even-Prüfungsverfahren ist abgeschlossen, und eine Vergleichsvereinbarung wurde mit unserem Unternehmen inmitten des UEFA-Rats für die Finanzaufsicht von Klubs unterzeichnet.

Die Hauptgrenzen der Vereinbarung sind in der Form:

* Die Restrukturierungsvereinbarung umfasst die Zeiträume 2021/22, 2022/23, 2023/24, 2024/25 und 2025/26.

* Unser Unternehmen verpflichtet sich, während der Übergangszeit (Spielzeiten 2022/23, 2023/24, 2024/25 und 2025/26) die UEFA-Break-Even-Kriterien (Football Earnings Rule) einzuhalten. Mit anderen Worten, unser Unternehmen verpflichtet sich, ab 2025/26 (für die Zeiträume 2022/23, 2023/24 und 2024/25) das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und finanziellen Nachhaltigkeit (UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und finanzielle Nachhaltigkeit) einzuhalten. Gemäß der vorgenannten Regelung verpflichtet sich unser Unternehmen, den akzeptablen Abweichungspreis von 5 Millionen Euro am Ende des Überwachungszeitraums einzuhalten. Wird er durch die in der vorgenannten Verordnung genannten Einlagen/Eigenkapital erfüllt, kann der betreffende Preis auf bis zu 60 Millionen Euro steigen.

* Unser Unternehmen,

Es wird innerhalb der prognostizierten Break-Even-Grenzen für den Zeitraum 2021/22 bleiben,

Für den Zeitraum 2022/23 wird es maximal 60 Millionen Euro geben (Bereinigtes Fußball-Ertragsdefizit),

Es wird für den Zeitraum 2023/24 ein maximales bereinigtes Fußball-Ergebnisdefizit von 0 Millionen Euro geben,

begeht. Der Break-Even-Betrag, der unter dem genannten Betrag für den Zeitraum 2022/23 liegt, kann im Zeitraum 2023/24 verwendet werden.

* Unser Unternehmen erklärt sich bereit, Maßnahmen gegen die Einnahmen von UEFA-Partnern in Höhe von insgesamt 4 Millionen Euro zu ergreifen. Der Teil des vorgenannten Betrags in Höhe von 600.000 Euro wird ohne Vorbedingungen von den UEFA-Einnahmen abgezogen. Der Restbetrag im Preis von 3,4 Millionen Euro;

Wenn das Ziel von 200.000 € für 2021/22 um mehr als 20 Millionen € überschritten wird

Wird das Ziel von 1,6 Mio. € 2022/23 um mehr als 40 Mio. € überschritten,

Wenn das Ziel von 1,6 Mio. € 2023/24 um mehr als 40 Mio. € überschritten wird

Wette wird abgezogen. Sind die Selbstbeteiligungen geringer als die genannten Preise, erfolgt die Berechnung nach dem Anschaffungskostenverfahren.

* Bei folgenden Überschreitungen können maximal 23 statt 25 Spieler auf der UEFA-A-Liste registriert werden, und die Registrierung neuer Spieler auf der UEFA-A-Liste ist nur im Rahmen der positiven Transferstabilität möglich die auf der UEFA-A-Liste stattfinden, wie in der Vereinbarung über Harmonie im entsprechenden Transferfenster festgelegt:

2023/24 umzusetzen, wenn die Ziele 2021/22 um mehr als 10 Millionen Euro überschritten werden,

Umsetzung 2024/25, falls die Ziele 2022/23 um mehr als 20 Millionen Euro überschritten werden,

Umsetzung 2025/26, wenn die Ziele 2023/24 um mehr als 10 Millionen Euro überschritten werden.

* Unser Unternehmen wird für einen Zeitraum von 1 Jahr von UEFA-Pokalen ausgeschlossen, wenn es zwei der drei unten aufgeführten Ausscheidungen erfüllt (anzuwenden in dem Zeitraum, in dem es zum ersten Mal das Recht zur Teilnahme an den folgenden drei Jahren erhält).

Wenn das maximale Break-Even-Defizit für 2021/22 um mehr als 20 Millionen Euro überschritten wird

Wenn das maximale Break-Even-Defizit 2022/23 um mehr als 40 Mio. EUR überschritten wird

Wenn das maximale Break-Even-Defizit 2023/24 um mehr als 20 Millionen Euro überschritten wird

* In ähnlicher Form wird unser Unternehmen, wenn das maximale Break-Even-Defizit 2023/24 um mehr als 40 Millionen Euro überschritten wird, für 1 Jahr von UEFA-Pokalen ausgeschlossen (anzuwenden in dem Zeitraum, in dem es das Recht dazu erhält erst in den folgenden drei Jahren teilnehmen).

* Bei der innerhalb des Zeitraums 2025/26 durchzuführenden Überprüfung, wenn festgestellt wird, dass der akzeptable Abweichungspreis überschritten wurde, der Überschreitungspreis jedoch weniger als 20 Millionen Euro beträgt, als Ergebnis des die Zeiträume umfassenden Überwachungszyklus 2022/23, 2023/24 und 2024/25 zahlt unser Unternehmen 200.000 Euro Strafzahlung, 2026/27 UEFA A-Liste ist mit 23 Spielern endlich, Registrierung neuer Spieler auf UEFA A-Liste, aber in der angegebenen Form in der Vereinbarung der Harmonie im entsprechenden Transferfenster ist es möglich, im Rahmen der Stabilität des positiven Transfers, der in der UEFA-A-Liste stattfinden wird, und am Ende des neuen Überwachungszeitraums, der 2025/26 abdecken wird Wenn es in den Spielzeiten (2023/24, 2024/25 und 2025/26) das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zur finanziellen Nachhaltigkeit (Fußballertragsregel) nicht einhält, ein Jahr ab den UEFA-Pokalen, die im nächsten anzuwenden sind drei Jahren, wenn das Teilnahmerecht zunächst zustimmt, ausgeschlossen zu werden.

* Bei der Überprüfung, die innerhalb des Zeitraums 2025/26 stattfinden wird, wird als Ergebnis des Überwachungszeitraums, der die Zeiträume 2022/23, 2023/24 und 2024/25 umfasst, festgestellt, dass der akzeptable Abweichungsbetrag überschritten wurde und der die Selbstbeteiligung mehr als 20 Millionen Euro beträgt oder überschritten wird, aber die Selbstbeteiligung überschritten wird, obwohl ihr Preis weniger als 20 Millionen Euro beträgt,

Das maximale Break-Even-Defizit für 2021/22 wird um mehr als 20 Millionen Euro überschritten

Das maximale Break-Even-Defizit 2022/23 wird um mehr als 40 Mio. EUR überschritten

Das maximale Break-Even-Defizit 2023/24 wird um mehr als 20 Millionen Euro überschritten

Wenn eine der Bestimmungen erfüllt ist, erklärt sich unser Unternehmen damit einverstanden, für 1 Jahr von UEFA-Pokalen ausgeschlossen zu werden, die in dem Zeitraum umgesetzt werden, in dem es in den nächsten drei Jahren das erste Teilnahmerecht erhält.

Öffentliches Fernsehen

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