Last Minute: Beşiktaş angekündigt! Vereinbarung zur Strukturierung des finanziellen Fairplays mit der UEFA unterzeichnet

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Die Erklärung von Beşiktaş gegenüber KAP lautet wie folgt:

UEFA Financial Fairplay-Kriterien für unser Unternehmen, durchgeführt vom UEFA Club Financial Supervisory Board (CFCB); Der Break-Even-Prüfungsprozess ist abgeschlossen und eine Vergleichsvereinbarung mit unserem Unternehmen wurde inmitten des UEFA-Finanzaufsichtsrates für Klubs unterzeichnet.

Die Hauptlinien des Abkommens lauten wie folgt:

* Die Restrukturierungsvereinbarung umfasst die Zeiträume 2021/22, 2022/23, 2023/24, 2024/25 und 2025/26.

* Unser Unternehmen verpflichtet sich, während der Übergangszeit (Spielzeiten 2022/23, 2023/24, 2024/25 und 2025/26) die UEFA-Break-Even-Kriterien (Football Earnings Rule) einzuhalten. Mit anderen Worten, unser Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung der UEFA-Bestimmungen zur Klublizenzierung und finanziellen Nachhaltigkeit (UEFA-Bestimmungen zur Klublizenzierung und finanziellen Nachhaltigkeit) ab 2025/26 (für die Zeiträume 2022/23, 2023/24 und 2024/25). Gemäß der vorgenannten Regelung verpflichtet sich unser Unternehmen, den akzeptablen Abweichungspreis von 5 Millionen Euro am Ende des Überwachungszeitraums einzuhalten. Bei Deckung durch die in der vorgenannten Verordnung genannten Einlagen/Eigenkapital kann der jeweilige Betrag bis zu 60 Millionen Euro betragen.

* Unser Unternehmen,

Es wird innerhalb der prognostizierten Break-Even-Grenzen für den Zeitraum 2021/22 bleiben,

Für den Zeitraum 2022/23 wird es maximal 60 Millionen Euro geben (Bereinigtes Fußball-Ertragsdefizit),

Es wird für den Zeitraum 2023/24 ein maximales bereinigtes Fußball-Ergebnisdefizit von 0 Millionen Euro geben,

begeht. Der Break-Even-Betrag, der unter dem genannten Betrag für den Zeitraum 2022/23 liegt, kann im Zeitraum 2023/24 verwendet werden.

* Unser Unternehmen erklärt sich bereit, Maßnahmen gegen die Einnahmen von UEFA-Partnern in Höhe von insgesamt 4 Millionen Euro zu ergreifen. Der Teil des vorgenannten Betrags in Höhe von 600.000 Euro wird ohne Vorbedingungen von den UEFA-Einnahmen abgezogen. Der Restbetrag im Preis von 3,4 Millionen Euro;

Wenn das Ziel von 200.000 € für 2021/22 um mehr als 20 Millionen € überschritten wird

Wird das Ziel von 1,6 Mio. € 2022/23 um mehr als 40 Mio. € überschritten,

Wenn das Ziel von 1,6 Mio. € 2023/24 um mehr als 40 Mio. € überschritten wird

Wette wird abgezogen. Sind die Überschreitungen geringer als die vorgenannten Beträge, erfolgt die Berechnung nach der Kursmethode.

* Bei folgenden Überschreitungen können maximal 23 statt 25 Spieler auf der UEFA-A-Liste registriert werden, und die Registrierung neuer Spieler auf der UEFA-A-Liste ist nur im Rahmen der positiven Transferstabilität möglich die auf der UEFA-A-Liste stattfinden, wie in der Vereinbarung über Harmonie im entsprechenden Transferfenster festgelegt:

2023/24 umzusetzen, wenn die Ziele 2021/22 um mehr als 10 Millionen Euro überschritten werden,

Umsetzung 2024/25, falls die Ziele 2022/23 um mehr als 20 Millionen Euro überschritten werden,

Umsetzung 2025/26, wenn die Ziele 2023/24 um mehr als 10 Millionen Euro überschritten werden.

* Unser Unternehmen wird für einen Zeitraum von 1 Jahr von UEFA-Pokalen ausgeschlossen, wenn es zwei der drei unten aufgeführten Ausscheidungen erfüllt (anzuwenden in dem Zeitraum, in dem es zum ersten Mal das Recht zur Teilnahme an den folgenden drei Jahren erhält).

Wenn das maximale Break-Even-Defizit für 2021/22 um mehr als 20 Millionen Euro überschritten wird

Wenn das maximale Break-Even-Defizit 2022/23 um mehr als 40 Mio. EUR überschritten wird

Wenn das maximale Break-Even-Defizit 2023/24 um mehr als 20 Millionen Euro überschritten wird

* Wenn beispielsweise das maximale Break-Even-Defizit 2023/24 um mehr als 40 Millionen Euro überschritten wird, wird unser Unternehmen für 1 Jahr von UEFA-Pokalen ausgeschlossen (anzuwenden in dem Zeitraum, in dem es zum ersten Mal das Recht dazu erhält in den folgenden drei Jahren teilnehmen).

* Bei der innerhalb des Zeitraums 2025/26 durchzuführenden Überprüfung, wenn aufgrund des Überwachungszeitraums, der die Zeiträume 2022/23, 2023/24 und 2024/25 umfasst, festgestellt wird, dass der akzeptable Abweichungspreis überschritten wird aber der übersteigende Preis liegt unter 20 Millionen Euro, unser Unternehmen Euro Strafzahlung, UEFA A-Liste 2026/27 ist auf 23 Spieler begrenzt, die Registrierung neuer Spieler auf der UEFA A-Liste ist nur in dem Umfang möglich, in dem eine positive Transferstabilität erforderlich ist Platz auf der UEFA-A-Liste, obwohl dies in der Einigungsvereinbarung im entsprechenden Transferfenster angegeben ist, und am Ende des neuen Überwachungszeitraums für die Periode 2025/26, wenn er die UEFA-Klublizenzierung und -finanzen nicht einhält Nachhaltigkeitsreglement (Fußballverdienstregel) in den Spielzeiten (2023/24, 2024/25 und 2025/26) ist er für 1 Jahr von UEFA-Pokalen berechtigt, die in den nächsten drei Jahren in dem Zeitraum gelten, in dem er der wird der erste, der teilnimmt, stimmt dem Ausschluss zu.

* Bei der Überprüfung, die innerhalb des Zeitraums 2025/26 stattfinden wird, wird als Ergebnis des Überwachungszeitraums, der die Zeiträume 2022/23, 2023/24 und 2024/25 umfasst, festgestellt, dass der akzeptable Abweichungsbetrag überschritten wurde und der der Mehrpreis mehr als 20 Millionen Euro beträgt oder überschritten wird, aber der Mehrpreis überschritten wird, obwohl sein Preis weniger als 20 Millionen Euro beträgt,

Das maximale Break-Even-Defizit für 2021/22 wird um mehr als 20 Millionen Euro überschritten

Das maximale Break-Even-Defizit 2022/23 wird um mehr als 40 Mio. EUR überschritten

Das maximale Break-Even-Defizit 2023/24 wird um mehr als 20 Millionen Euro überschritten

Wenn eine der Bestimmungen erfüllt ist, stimmt unser Unternehmen zu, für 1 Jahr von UEFA-Pokalen ausgeschlossen zu werden, die in dem Zeitraum umgesetzt werden, in dem es in den folgenden drei Jahren das Recht zur ersten Teilnahme erhält.

Es wird respektvoll der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Freiheit

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