Privatschulentscheidung des Gerichts: Sie dürfen die 65-Prozent-Erhöhungsgrenze nicht überschreiten
Die Justiz befand die Privatschule, die das vom Ministerium für nationale Bildung festgelegte Ende der 65-Prozent-Erhöhung überschritten hatte, für ungerecht. Das Gericht entschied, den Studenten erneut anzumelden.