Krypto-Betrug nicht als Handelsklage gezählt
Das Berufungsgericht, das die gegen die plötzlich eingestellte Kryptogeldgesellschaft erhobene Schadensersatzklage nicht als „Handelsklage“ ansah, entschied, dass Gerichtsstand in solchen Fällen das Zivilgericht erster Instanz sei.