Und Flash-‚Krypto‘-Entscheidung der EU! Unerwarteter Durchbruch kam, jetzt sind sie verbrannt…
Der EP-Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen verabschiedete die Rechtsverordnung mit den neuen Regeln für die Umsetzung des internationalen Basel-III-Abkommens.
Dementsprechend werden EU-Banken robuster gegenüber künftigen wirtschaftlichen Schocks gemacht.
Die entsprechenden Eigenkapitalregeln des Basel-III-Memorandums treten Anfang 2025 vollständig in Kraft.
FÜR BANKEN WERDEN SOLIDE REGELN GELTEN
Dementsprechend gelten strenge Regeln für Banken mit Kryptowährungen.
Banken mit Krypto-Standorten müssen über genügend Kapital verfügen, um ihre Krypto-Assets vollständig zu decken.
Banken müssen ihre Krypto-Assets, die Dienstleistungen, die sie in diesem Bereich anbieten, und ihr Risikomanagement offenlegen.
Nach dieser Phase wird der Gesetzentwurf nach Abstimmung in der EP-Generalversammlung mit den EU-Mitgliedstaaten verhandelt.
Damit die Verordnung in Kraft tritt, müssen sich das EP und die EU-Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Text einigen.
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