Veröffentlicht im Amtsblatt! Formel in Babynahrung geändert

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Das Kommuniqué des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft zur Änderung der „Mitteilung des türkischen Ernährungskodex zu Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Nach Angaben des Ministeriums enthält die Notifizierung Regelungen zu Säuglingsnahrung und Folgenahrung.

In diesem Zusammenhang ist die Herstellung von Säuglingsnahrung und Folgenahrung aus Kuhmilch- oder Ziegenmilchproteinen, Sojaproteinisolaten und Proteinhydrolysaten zwar erlaubt, es wurden jedoch die Regeln festgelegt, die eine mit diesen Proteinquellen hergestellte Formel erfüllen muss.

Mit der Änderung wurde den Proteinhydrolysaten, die als Proteinquelle bei der Herstellung dieser Werke verwendet wurden, ein Proteinhydrolysat zugesetzt, das durch Verarbeitung von aus Kuhmilch gewonnener Molke gewonnen wurde.

Darüber hinaus wurden Rezepturen für Pestizidrückstände mit der türkischen Lebensmittelkodex-Verordnung über Höchstmengen für Pestizidrückstände harmonisiert.

Andererseits wurde eine Änderung in der „Türkischen Lebensmittelkodex-Verordnung über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder und Nahrungsersatzstoffe zur Kontrolle der Körperbelastung“ vorgenommen.

Demnach darf Calcium-L-Methylfolat, das eine Folatquelle darstellt, in Säuglingsnahrung, Folgenahrung und Ergänzungsnahrung für Säuglinge und Kleinkinder verwendet werden.

QUELLE: AA

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