Trabzonspors Nachahmungsmarkensieg

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Das Gericht begründete in seiner Entscheidung, dass das Vorgehen von Real AVM einen unlauteren Wettbewerb darstelle, und beschloss, die Verletzung von Markenrechten zu unterbinden und zu verhindern.

Er reichte eine Klage ein, als seine Marke nachgeahmt wurde

Laut dem beim Zivilgericht für geistiges und gewerbliches Eigentum in Istanbul eingereichten Fall hat Trabzonspor Ticaret Eserler ve Turizm İşletmemeleri Ticaret AŞ seine Marke mit der Phrase „61“ beim türkischen Patent- und Markenamt eingetragen. Angeblich hat Gerçek AVM İkramlık Eşya Giysi Pazarlama ve Ticaret AŞ die Marke „61“ von Trabzonspor Ticaret Eserler AŞ nachgeahmt und Sporttrikots verkehrt herum hergestellt. Der Anwalt von Trabzonspor Ticaret Eserler AŞ, der in seiner Petition erklärte, dass die Arbeiten des echten Einkaufszentrums und die Arbeiten des Kundenunternehmens Präzedenzfälle seien, sagte: „Wir wollen Beweise für den Verkauf, die Lagerung und den Handel mit nachgeahmten Werken, die gegen die Vorschriften verstoßen.“ die Markenrechte des Kunden gefährden und einen unlauteren Wettbewerb darstellen, der durch einen Sachverständigen festgestellt werden muss. Wir wollen, dass Markenverletzungen und Wettbewerb erkannt und unterbunden werden. „Wir fordern außerdem, dass die von Gerçek AVM hergestellten Nachahmungen beschlagnahmt werden“, sagte er.

„Ähnlichkeit besteht NUR IN DER FARBE DES STOFFES“

In seiner Klageschrift erklärte der Anwalt von Gerçek AVM: „Bei den fraglichen Werken handelt es sich um Gegenstände, die von jedermann genutzt werden können.“ Die Ähnlichkeit besteht lediglich in der Farbe des Stoffes. Abgesehen von der auf den Werken verwendeten Farbe wurden auf den verkauften Werken in keiner Weise Logos oder Embleme von Trabzonspor Ticaret Eserler AŞ verwendet. Das Kundenunternehmen verkauft keine Nachahmungen. Aus diesem Grund sind Markenverletzungen und unlauterer Wettbewerb ausgeschlossen.“

Das Gericht schickte das Falldokument an einen Sachverständigen, um festzustellen, ob eine Ähnlichkeit zwischen den beiden Werken besteht. Im Gutachten wurde festgestellt, dass in den von Gerçek AVM erstellten Arbeiten mit der Phrase „61“ regelmäßig die eingetragene Markenphrase „61“ von Trabzonspor Ticaret Eserler AŞ verwendet wurde und dass diese Marke eingetragen war.

Das Gericht hielt den Einspruch von Trabzonspor für gerechtfertigt

Es wurde festgestellt, dass die vorherrschenden Farben des Vereins Trabzonspor des Klägers in den Werken des Real Shopping Mall verwendet wurden, eine Ähnlichkeit mit den aktuellen Trikots bestehe und dies einen unlauteren Wettbewerb darstelle. Die Entscheidung wurde in dem Fall bekannt gegeben, der seit zwei Jahren beim Zivilgericht für geistiges und gewerbliches Eigentum in Istanbul anhängig ist. Das Gericht gab Trabzonspor Ticaret Eserler AŞ Recht und stellte fest, dass die Klage von Gerçek AVM eine Markenverletzung und unlauteren Wettbewerb darstelle. Das Gericht entschied, die Verletzung der Markenrechte von Trabzonspor Ticaret Eserler AŞ und den unlauteren Wettbewerb durch Gerçek AVM zu stoppen und zu verhindern.

Freiheit

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