Der entscheidende Schritt bei der EU-Registrierung von Dönerfleisch hat begonnen

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Der Antrag wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht und eine dreimonatige Einspruchsfrist in Gang gesetzt. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Einspruch, handelt es sich um das erste von der EU als „traditionell“ registrierte Werk aus der Türkei.

WAS BEDEUTET DAS?

Der traditionelle Werkname unterscheidet sich von der geschützten geografischen Ursprungsbezeichnung (gU) und der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.). Mit dem TSG-Logo versehene und erhaltene Werke müssen keinen Bezug zu einem bestimmten geografischen Gebiet haben und können in verschiedenen Ländern und Regionen produziert werden. Damit ein Werk mit dem TSG-Logo registriert werden kann, muss es mindestens eine von zwei Bedingungen erfüllen. Die erste davon besteht darin, dass das Werk mit einem klassischen Anwendungssystem hergestellt oder verarbeitet wird oder eine in diese Richtung gerichtete Zusammensetzung aufweist. Die zweite besteht darin, dass es aus klassisch verwendeten Rohstoffen oder Komponenten hergestellt wird. Ziel der TSG ist es, klassische Produktionsmethoden und -definitionen zu bewahren.

VON DER TÜRKEI IN DIE WELT

Die Zubereitung von Döner nach einer vertikalen Formel reicht bis ins 16. Jahrhundert zurück. Seine Ausbreitung von Istanbul auf andere osmanische Städte geht auf den Beginn des 19. Jahrhunderts zurück. Das erste Land, in dem sich Döner über die Grenzen hinaus verbreitet hat, ist Griechenland, das den Namen „Gyros“ bevorzugt. Das erste Land, in dem Döner zu einem der kulturellen Symbole der türkischen Einwanderung nach Europa wurde, ist Deutschland. Der erste Döner Kebab hierzulande wurde 1972 in Berlin hergestellt. Neben Döner Kebab beantragte die Türkei auch TSG für türkischen Kaffee, Turkish Delight und türkischen Joghurt.

 

 

Freiheit

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