„Chile“-Erklärung des Außenministeriums: Es wurde keine Entscheidung getroffen

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Das Außenministerium gab eine Erklärung ab, nachdem das chilenische Repräsentantenhaus die Ereignisse von 1915 als „Völkermord“ anerkannt hatte.

In der schriftlichen Erklärung des Ministeriums zu diesem Thema waren die folgenden Worte enthalten:

„Das chilenische Repräsentantenhaus hat gestern (24. April) keine Resolution angenommen, in der die Ereignisse von 1915 als „Völkermord“ anerkannt werden.

Parlamente haben keine Befugnis, die Geschichte zu interpretieren und zu beurteilen.

Diese Entscheidung steht auch im Widerspruch zur UN-Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords von 1948, die besagt, dass das Verbrechen des Völkermords nur von einem zuständigen Gericht entschieden werden kann.“

Freiheit

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