Stellungnahme des Außenministeriums zu den Ereignissen von 1915: Wir lehnen einseitige Stellungnahmen ab

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Das Außenministerium erklärte, dass einseitige Aussagen zu den Ereignissen des Jahres 1915 abgelehnt würden.

In der schriftlichen Stellungnahme des Ministeriums waren folgende Aussagen enthalten:

„Wir lehnen einseitige Aussagen zu den Ereignissen von 1915 ab, die einigen radikalen Kreisen gefallen sollen.“

Diese Aussagen, die historische Fakten verfälschen, sind im Völkerrecht ungewöhnlich. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat klar festgestellt, dass die Ereignisse von 1915 Gegenstand juristischer Debatten sind.

Diese voreingenommenen und voreingenommenen Aussagen über die Geschichte schaden nicht nur den Versöhnungsbemühungen zwischen den beiden Gemeinschaften, sondern ermutigen auch radikale Gruppen, die dazu neigen, Hassverbrechen zu begehen.

„Wir rufen alle Parteien auf, unseren Vorschlag zur Einrichtung eines Gemeinsamen Historischen Ausschusses und den mit Armenien eingeleiteten Normalisierungsprozess zu unterstützen.“

Freiheit

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