SSI angekündigt! Der Fälligkeitstermin für die Prämienschuld im Februar wurde verlängert

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In der schriftlichen Erklärung von SGK heißt es: „Wie die Steuerverwaltung des Ministeriums für Finanzen und Finanzen mitgeteilt hat, kann es bis zum 20. April zu Verzögerungen bei der Verrechnung der Mehrwertsteuerrückerstattungsforderungen der Steuerzahler mit den SSI-Prämienschulden für den Zeitraum 2024/Februar kommen.“ , 2024, aufgrund des Feiertags Eid al-Fitr, der in die zweite Aprilwoche 2024 fällt. Es wurde beschlossen, das Fälligkeitsdatum für die betreffenden Abzüge einmalig bis zum 26. April 2024 zu verlängern. Diesbezüglich heißt es dass der 1. Absatz des 4. Elements des Gesetzes Nr. 5510, für den ein Preis für Arbeiten zwischen dem 1. und dem 30. eines jeden Monats gezahlt wird, „Wenn die Versicherungsprämienschuld für den Monat Februar 2024 durch Abzug des Wertes beglichen wird.“ Zusätzliche Steuerrückerstattungsforderungen von den Arbeitgebern, die Versicherte im Rahmen der Klausel beschäftigen, ist der Fälligkeitstermin der 26. April 2024.“

Freiheit

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