Ausfuhrregistrierungserklärung des Handelsministeriums

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Die Stellungnahme des Handelsministeriums lautet wie folgt:

Ab dem 9. April 2024, 09:00 Uhr, wird der Exportregistrierungsprozess bei unserem Zoll für 1019 Werke der 54 Werke, die Exportbeschränkungen mit Israel unterliegen, nicht mehr durchgeführt, wie vom Handelsministerium am 9. April 2024 veröffentlicht .

Darüber hinaus fällt auch der Versand der betreffenden 1019 Werke nach Israel, auch über Lagerhäuser, Freizonen, vorübergehende Lagerorte und den Transithandel, in den Geltungsbereich dieser Beschränkung.

Vor diesem Hintergrund lässt sich das Bemühen, die Ausfuhr verbotener Produkte darzustellen, die vor dem 9. April 2024, als die Beschränkungsentscheidung getroffen wurde, beim Zoll zur Ausfuhr angemeldet hatten, nur mit Unkenntnis des internationalen Außenhandels, der Zollabfertigung und der Logistik erklären Gesetze und Verfahren oder aus böswilliger Absicht.

Die Entscheidung des Staates und der Regierung der Republik Türkei zu diesem Thema ist klar und wird strikt umgesetzt und lässt keine böswilligen Spekulationen zu. Wir bitten unsere Bürger freundlich, solchen Unsinn und falschen Nachrichten keine Beachtung zu schenken und sich trösten zu lassen.

Als Republik Türkei werden wir unseren palästinensischen Brüdern, mit denen wir seit dem ersten Tag zusammenarbeiten, weiterhin in jedem Bereich und auf jeder Plattform zur Seite stehen.

Es wird der Öffentlichkeit mit Respekt verkündet.

Freiheit

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