„POS funktioniert nicht, Übertragung auf IBAN“-Anwendung ist auf dem Radar des Finanzministeriums… Das Finanzministerium bereitet die Verhängung einer Geldbuße gegen „IBAN“ vor

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Banken und andere Institutionen, die Kreditkartenlesegeräte (POS-Geräte und Imprinter-Geräte) anbieten, geben die auf den Geräten generierten Verkaufsinformationen an das Finanzministerium weiter. Diese Angaben können direkt über die Deklaration überprüft werden. Zahlungen per Kreditkarte werden sowohl mit Mehrwertsteuer als auch mit Einkommens- und Körperschaftssteuer erfasst. In letzter Zeit wurde jedoch klar, dass einige Unternehmen Zahlungen per IBAN von ihren Kunden einziehen wollen, um die Ausstellung von Quittungen und Rechnungen zu vermeiden und so Steuern zu umgehen. Es wurde festgestellt, dass diese Situation zu Steuerverlusten sowohl bei der Mehrwertsteuer als auch bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer bei der Erhebung führte.

ES KANN DIE IBAN DES BEAUTY CENTERS SEIN

Quellen wiesen darauf hin, dass Personen, die als Gegenleistung für eine Ware oder Dienstleistung Geld auf ihr IBAN-Konto senden, eine illegale Aktivität ausführen, Gefahr laufen, der gleichen Straftat angeklagt zu werden wie alle Personen, die Geld auf dieses Konto senden. Beispielsweise wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei der vom Bürger übermittelten IBAN um ein Schönheitscenter handeln könnte, das illegale Wettaktivitäten betreibt. Finanzbeamte warnten die Bürger und kamen zu folgender Einschätzung: „Gleichzeitig gibt es kein Dokument, das die Verbraucherbeschwerde stützt, wenn keine Rechnung oder kein Gutschein als Gegenleistung für die gekauften Waren oder Dienstleistungen eingeht.“

KUNDEN WERDEN AUF IBAN GEWICKELT

Quellen betonen, dass diese Situation in allen Abteilungen, insbesondere bei kleinen Handwerkern, üblich sei, und stellten fest, dass Kunden, insbesondere in der Dienstleistungsbranche, angewiesen werden, per IBAN zu bezahlen, da es kein Bestandsproblem gibt, und die festgestellte Zahl recht hoch ist.

VERFOLGEN SIE WEITER DIE BEMÜHUNG MIT DEN NICHT REGISTRIERTEN

Die Steueraufsichtsbehörde hat kürzlich ihre Analyse von Personen beschleunigt, deren Leistungen und Ausgaben nicht vereinbar sind. Auf der Grundlage von Informationen wie Bankkontobewegungen, Grundbucheinträgen und Fahrzeugaufzeichnungen fallen Personen, die im Vergleich zu ihren Gewinnen Anzeichen eines luxuriösen Lebens zeigen, und diejenigen, die ihre tatsächlichen Gewinne nicht angeben, in den Kontrollbereich. Der allgemeine Ansatz des Finanz- und Finanzministers Mehmet Şimşek lautet: „Wir werden weiterhin diejenigen verfolgen, die sich durch Steuerverluste und Steuerhinterziehung unfaire Vorteile verschaffen, und diejenigen, die unlauteren Wettbewerb schaffen.“

 

 

 

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