Bulgarien und Rumänien sind „teilweise“ dem Schengen-Raum beigetreten

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Das Warten Bulgariens und Rumäniens, die seit 13 Jahren versuchen, einige politische Hürden zu überwinden, um in den Schengen-Antrag der Europäischen Union aufgenommen zu werden, der unkontrolliertes Reisen erlaubt, ist heute teilweise zu Ende. Mit der Formel, die speziell zur Überwindung der österreichischen Blockade erfunden wurde, werden diese beiden Länder für den Flug- und Seeverkehr in den Schengen-Raum aufgenommen, während der Landverkehr vorerst aus dem Schengen-Raum ausgeschlossen ist. Der Geltungsbereich des Schengen-Abkommens, das zum neunten Mal unter Beteiligung Bulgariens und Rumäniens erweitert wurde, stieg von 27 auf 29. Die neue Situation betrifft auch türkische Staatsbürger, die in dieses Land reisen möchten.

Wie läuft die Bewerbung ab?

Ab heute wird es keine Personenkontrollen an EU-Binnenflug- und Seeterminals zwischen Bulgarien, Rumänien und anderen Ländern im Schengen-Raum geben. Andererseits werden die Kontrollen an den Landenden sowohl Rumäniens als auch Bulgariens, sowohl untereinander als auch mit Schengen-Ländern, wie bei Drittstaaten fortgesetzt.

WEITER ZU DEN SCHWARZEN ENDE

Obwohl die teilweise Einbindung in Schengen für diese beiden Länder einen sehr hohen symbolischen Wert hat, ist die Fortsetzung der Kontrollen an den Landgrenzen eines der Hauptthemen Rumäniens und Bulgariens; denn in diesem Bereich findet die größte Dichte im Personen- und Güterverkehr statt. Ziel beider Länder ist es, ihre Landgrenzen bis Ende 2024 in den Geltungsbereich von Schengen einzubeziehen.

ES WIRD AUCH DIE TÜRKEN BETREFFEN

Bisher konnten türkische Staatsbürger mit einem nationalen Visum nach Bulgarien und Rumänien einreisen. Eine Durchreise durch Bulgarien und Rumänien war jedoch innerhalb von fünf Tagen problemlos möglich, wenn sie über ein Visum für die Länder des Schengen-Raums verfügten. Die Einreise in diese beiden Länder war mit einem gültigen Schengen-Visum möglich, sofern man einmal in den Schengen-Raum ein- und ausgereist war. Ab heute können türkische Staatsangehörige mit einem allgemeinen Reisepass, die kein Schengen-Visum besitzen, in diese beiden Länder nicht einreisen.

Freiheit

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