Im Amtsblatt veröffentlicht! Neue Periode bei der Bestimmung des Preises für Brot und Bagels

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Es wurde eine neue Ergänzung zum 5. Element der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung über die Tarife für Waren und Dienstleistungen von Gewerbetreibenden und Handwerkern vorgenommen.

Der Preis für Brot und Bagels wird von einem Ausschuss ermittelt, der sich aus Vertretern der jeweiligen Gemeinde, der Provinzialdirektion für Handel, der Provinzialdirektion für Land- und Forstwirtschaft, der Industrie- und Handelskammer oder der Handelskammer und der zuständigen Kammer zusammensetzt.

Es wird von der Union genehmigt, nachdem das Handelsministerium eine positive Stellungnahme abgegeben hat.

Freiheit

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