Freie Kontingente an Privatschulen werden durch „Zentrale Vermittlung“ besetzt

0 27

Mit der am 16. Februar im Amtsblatt veröffentlichten „Verordnung über Änderungen der Verordnung über private Bildungseinrichtungen des Ministeriums für nationale Bildung“ traten zahlreiche neue Vorschriften für Privatschulen und -einrichtungen in Kraft. Laut geltendem Gesetz gehören 3 Prozent aller Schüler an Privatschulen zu den Schülern, die unentgeltlich unterrichtet werden sollten. Studierende mit diesem Recht werden als Kinder von Märtyrern und Veteranen sowie als Kinder aufgeführt, für die Schutz-, Fürsorge- oder Unterbringungsentscheidungen getroffen wurden. Bisher erfolgte die Vermittlung dieser Schüler mit Sonderrechten auf Initiative der Bildungseinrichtung, wenn sie sich an einer Privatschule bewarben. Mit der neuen Regelung wurde beschlossen, dass die Prozesse dieser Schüler, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Rechte kostenlosen Zugang zu Privatschulen haben, über eine „zentrale Vermittlung“ abgewickelt werden. Ziel der betreffenden Verordnungsänderung ist es, die Registrierung von Privatschulen für Schüler zu erleichtern, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen und von kostenlosen Quoten an Privatschulen profitieren können.

Wie läuft die Platzierung ab?
Der Platzierungsprozess erfolgt nach Ihren Wünschen. Wie die Rangfolge bei der Einstufung festgelegt wird, ergibt sich aus dem „Bewertungsformular für Bewerbungen von Studierenden um ein kostenloses Studium an privaten Bildungseinrichtungen“ im Anhang der Verordnung. Dementsprechend wird für diese Schüler, die kostenlos an Privatschulen unterrichtet werden, eine Bewertung vorgenommen, die Kriterien wie „Familieneinkommen“, „Geschwistergeschwister“, „Behinderung“ und die in Wettbewerben erzielten Abschlüsse berücksichtigt Bereichen „Sport und Wissenschaft“. Im Falle eines Gleichstands werden Studierende mit höheren Punktzahlen zuerst platziert.

ANWENDUNGEN SIND IN EINER DIGITALEN UMGEBUNG
Die Vorbereitungen für den digitalen Bewerbungseingang laufen weiter. Der Bewerbungskalender wird noch bekannt gegeben. Die Bewerbungen werden von den Gouverneursämtern bewertet und die Einstufung in die Schulen erfolgt unter Berücksichtigung der Punktzahlen und Präferenzen. Ziel ist es, ab dem nächsten Schuljahr neue Vermittlungsprozesse über das zentrale System umzusetzen und im Sommer landesweit Präferenzen für Privatschulen zu erhalten.

Freiheit

Leave A Reply

Your email address will not be published.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More