Im Amtsblatt veröffentlicht: Das Zahlungsverbot in Fremdwährung wurde gelockert

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Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wurden die Grundlagen für die Umsetzung des Zahlungsverbots in Fremdwährungen erneut geregelt. Dementsprechend wurde die Verpflichtung, alle Zahlungen in TL zu leisten, abgeschafft.

In Fällen, die die sechs in der Verordnung enthaltenen Themen betreffen, können rückwirkende Verpflichtungen in ausländischer Währung erfüllt werden. Bereiche, in denen Zahlungen in Fremdwährung erfolgen können, sind:
– wertvolle Dokumente in
-Rechnungen, die vor dem 19.4.2022 ausgestellt wurden
-Edelmetallkauf- und -verkaufstransaktionen in Fremdwährung an der Börse
-Exporte sollen über Foreign Trade Capital Companies abgewickelt werden
-Zahlungsverpflichtungen von Lagerhallen und Zwischenlagerflächen
-Lieferung von Waren durch Unternehmen, die in der Freihandelszone tätig sind
wie folgt aufgeführt.

Freiheit

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