Verordnung über den Verkauf fermentierter Milchprodukte

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Neue Vorschriften für fermentierte Milchprodukte

Dementsprechend wurde eine Begrenzung des Verkaufsgewichts von fermentierten Milchprodukten, die nach der Fermentation wärmebehandelt wurden, aromatisierten/aromatisierten Joghurts und aromatisierten/aromatisierten Joghurts eingeführt. Mit dem Communiqué dürfen diese Produkte in Packungen von maximal 500 Gramm in den Verkehr gebracht werden.

Die Verordnung zu fermentierten Milchprodukten, die für die Gesundheit besonders wichtig sind, soll sicherstellen, dass Verbraucher korrekte und zuverlässige Produkte konsumieren. Ziel der neuen Gewichtsbeschränkung ist es, den Verbrauchern Produkte kontrollierter anzubieten.

Das Kommuniqué enthielt auch Regelungen zur maximalen Gesamtzahl spezifischer Mikroorganismen in fermentierten Milchprodukten, die nach der Fermentation während ihrer Haltbarkeitsdauer wärmebehandelt wurden. Ziel dieser Verordnung ist es, die Qualität und Zuverlässigkeit der Produkte zu schützen.

Es wurde betont, dass die Änderung des betreffenden Kommuniqués darauf abzielt, eine Irreführung der Verbraucher durch Nachahmung und Verfälschung auf dem Markt zu verhindern. Auf diese Weise werden Verbraucher dabei unterstützt, die richtigen Produkte auszuwählen und ihre Gesundheit zu schützen.

Quelle: Hürriyet

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