Der Rabattzeitraum für Verkehrsstrafen wurde verlängert

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Das Innenministerium hat Änderungen an der „Verordnung über die Methoden und Originale, die bei der Ausstellung, Sammlung und Nachverfolgung von Bußgeldbescheiden der Verkehrsverwaltung anzuwenden sind“ vorgenommen. Gemäß der am Vortag im Amtsblatt veröffentlichten Änderung wurde der Begriff „15 Tage“ bezüglich der ermäßigten Zahlungsfrist für Verkehrsstrafen in „einen Monat“ geändert. Der Begriff „ein Viertel“ wurde auf „25 Prozent“ aktualisiert. Nach der neuen Regelung, die zum 31. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, können Bußgeldbestrafte nun von einem Rabatt von 25 Prozent profitieren, wenn sie das Bußgeld innerhalb eines Monats bezahlen.

Freiheit

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