Aktuelle Nachrichten! Die Zentralbank hat Änderungen an den erforderlichen Mindestreservesätzen vorgenommen

0 55

CBRT hat den Zinssatz für Einlagen geändert, den Banken, die Einlagen entgegennehmen, als Gegenleistung für diese Einlagen behalten müssen. Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung wurde der erforderliche Mindestreservesatz für wechselkursgeschützte Konten mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten von 30 Prozent auf 25 Prozent gesenkt. Der Mindestreservesatz für denominierte Konten wurde von 4 Prozent auf 8 Prozent erhöht.

„QUANTITATIVER STRAFEPROZESS FORTGESETZT“

In der schriftlichen Erklärung des CBRT zu diesem Thema heißt es: „In der Entscheidung des Rates für Geldpolitik vom 25. Januar 2024 wurde festgestellt, dass der Finanztransfermechanismus im Einklang mit dem laufenden Vereinfachungsprozess durch makroprudenzielle Entscheidungen unterstützt wird.“ trotz der möglicherweise zu beobachtenden Volatilitäten beim Kreditangebot und bei den Einlagenzinsen. Zusätzlich zu den Zinsentscheidungen wurde auch erklärt, dass die quantitative Straffung mit dem Ziel fortgesetzt wird, den fiskalischen Straffungsprozess zu unterstützen. In diesem Zusammenhang im erforderlichen Umfang Mindestreserveanwendung; die erforderlichen Mindestreservesätze für wechselkursgeschützte Konten werden von 30 Prozent auf 25 Prozent für Laufzeiten bis zu 6 Monaten und für Einlagen-/Beteiligungsfondskonten in Fremdwährung gesenkt. „Es wurde beschlossen, den zusätzlich erforderlichen Mindestreservesatz zu erhöhen.“ in türkischer Lira von 4 Prozent auf 8 Prozent festgelegt. Mit diesen Regelungen werden die Schritte zur Umstellung auf türkische Lira-Einlagen gestärkt, während der quantitative Straffungsprozess fortgesetzt wird.“ Ausdrücke waren enthalten.

Freiheit

Leave A Reply

Your email address will not be published.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More