Die Prämien für die obligatorische Verkehrsversicherung werden im Februar erhöht
Gemäß der Entscheidung der Insurance and Private Pension Regulation and Supervision Agency (SEDDK) werden die im Januar 2024 geltenden Grundprämien je nach Fahrzeugcluster und Nutzungsart für Februar um 10 Prozent erhöht.
Gemäß Absatz 2 des Diskontinuierlichen Artikels 11 der Verordnung werden die im Januar 2024 geltenden Grundprämien je nach Fahrzeugcluster und Nutzungsart für Februar 2024 um 10 Prozent erhöht.
Zirkularbeschlüsse sind ab dem 1. Februar gültig.
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