Die an Zeugen zu zahlenden Preise stehen fest

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Die vom Justizministerium erstellte Erklärung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Der Tarif deckt die Entschädigung ab, die den vom Staatsanwalt, Gerichtsleiter oder Richter während des Strafverfahrens geladenen Zeugen zu zahlen ist.

Dementsprechend erhält der Zeuge eine Gebühr von 60,00 bis 100,00 türkischen Lira pro Tag im Verhältnis zu der Zeit, die er/sie durch die Aussage verliert.

Musste der Zeuge zur Zeugenaussage reisen, werden auch die Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten am Ort, an dem er zur Aussage aufgerufen wird, übernommen.

Die dem Zeugen zu zahlenden Entschädigungen und Auslagen werden ohne Steuern, Steuern oder Gebühren gezahlt.

Der Tarif tritt am 1.1.2024 in Kraft.

Freiheit

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