Eilmeldung: Letzte Tage für 2024 Minimale Preiserhöhung! Hier sind die genannten Erhöhungsraten… Wie hoch wird der Mindestpreis sein und was wird sich ändern?

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Aktuelle Nachrichten… Die letzten Tage für die Grundpreiserhöhung 2024 stehen vor der Tür. In dieser Woche finden die letzten Treffen zum Grundpreis statt, der im Dezember festgelegt wird. Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit Vedat Işıkhan sagte über die 3. Sitzung des Grundpreisausschusses: „Wir haben noch keine Entscheidung für die Sitzung getroffen. Die Gruppen arbeiten. Wir hoffen, sie innerhalb dieser Woche bekannt geben zu können. Es gibt keine Nummer, Unser Ausschuss arbeitet.“

Arbeitslosengeld, Praktikumspreise, GSS-Prämien, Mutterschafts- und Militärdienstschulden, 65-Jahres-Rente, Abfindungszahlungen und Invaliditätsrenten werden ebenfalls erhöht.

Bezüglich der Anstiegsentwicklung, die 7 Millionen Mindestlohnempfänger betrifft, gab die Regierung bekannt, dass die Arbeitnehmer nicht gegen die Inflation unterdrückt werden.

Mit dem neuen Grundpreis wird es Änderungen von der Bağ-Kur-Prämie zur GSS, von der Mutterschafts- und Wehrdienstschuld zur 65-Jährigen-Rente, von den Praktikantenpreisen zu den Invaliditätsgehältern, von der Arbeitslosenunterstützung zur optionalen Versicherungsprämie und von der vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit geben Zuschuss zu den Prämien derjenigen, die in Heimdienstleistungen arbeiten, zur Abfindung für Arbeitnehmer mit Mindestlohn. .

Was ist mit einer Erhöhung des Mindestpreises zu erwarten?

Es ist vorgesehen, den Mindestpreis um 30 bis 55 Prozent zu erhöhen. Im Falle einer Erhöhung um 30 Prozent wird der neue Grundpreis voraussichtlich auf 14.000 822 Lira steigen, und im Falle einer Erhöhung um 55 Prozent wird er voraussichtlich auf 17.000 763 Lira steigen.

Wie hoch wird das Arbeitslosengeld sein?

Das niedrigste Arbeitslosengeld kann 40 Prozent des Bruttomindestpreises betragen, das höchste 80 Prozent des Bruttogrundpreises. Bei einer Erhöhung des Mindestpreises um 30 Prozent wird das niedrigste Arbeitslosengeld voraussichtlich auf 6922 Lira steigen, bei einer Erhöhung um 55 Prozent auf 8253 Lira. Das höchste Arbeitslosengeld soll bei einer Erhöhung um 30 Prozent auf 13.845 Lira und bei einer Erhöhung um 55 Prozent auf 16.507 Lira steigen.

ALLGEMEINE KRANKENVERSICHERUNGSPRÄMIE

Wer ein Einkommen von mehr als einem Drittel des Grundpreises hat, zahlt eine GSS-Prämie in Höhe von 3 Prozent des Mindestpreises. Dementsprechend erhöht sich die GSS-Prämie bei einer Erhöhung des Mindestpreises um 30 Prozent auf 402 Lira pro Monat, bei einer Erhöhung um 55 Prozent auf 623 Lira.

Bei einer jährlichen Erhöhung des Mindestpreises um 30 Prozent beträgt die GSS-Prämie mindestens 4.829 Lira, bei einer Erhöhung um 55 Prozent liegt der Höchstpreis bei 7.484 Lira.

Die Prämien für optionale Versicherungen steigen

Die optionalen Versicherungsprämien steigen auf 5579 Lira, wenn der Grundpreis um 30 Prozent erhöht wird, und auf 6652 Lira, wenn der Grundpreis um 55 Prozent erhöht wird.

Bei einer Erhöhung der höchsten optionalen Versicherungsprämie um 30 Prozent erhöht sich diese auf 41.852 Lira pro Monat, bei einer Erhöhung um 55 Prozent erhöht sich die monatliche Prämienzahlung auf 49.900 Lira.

AUCH DIE BAĞ-KUR-PRÄMIEN STEIGEN

Die Bağ-Kur-Prämien steigen auf 6016 Lira, wenn der Mindestpreis um 30 Prozent erhöht wird, und auf 7173 Lira, wenn der Mindestpreis um 55 Prozent erhöht wird.

ERHÖHUNG DER RENTEN FÜR 65 JAHRE

Bei einer Erhöhung des Grundpreises um 30 Prozent erhöht sich die Rente für Personen im Alter von 65 Jahren auf 4.139 Lira, bei einer Erhöhung um 55 Prozent auf 4.935 Lira.

Was passiert mit den Behindertenrenten?

Auch die Invalidenrenten steigen mit einer Mindestpreiserhöhung. Bei einer 30-prozentigen Erhöhung der Gehälter von Personen mit einer Behinderung von 40 bis 69 Prozent erhöht sich der Lohn auf 3411 Lira, bei einer 55-prozentigen Erhöhung auf 4067 Lira.

Bei einer 30-prozentigen Erhöhung der Gehälter von Menschen mit einer Behinderung von 70 Prozent oder mehr erhöht sich der Lohn auf 4956 Lira, bei einer 55-prozentigen Erhöhung auf 5910 Lira.

Bei einer 30-prozentigen Erhöhung der Invalidenrente für Personen unter 18 Jahren erhöht sich diese auf 3304 Lira, bei einer 55-prozentigen Erhöhung auf 3940 Lira.

Auch die Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit nehmen zu

Bei einer Erhöhung des Mindestpreises um 30 Prozent erhöht sich das Taggeld für vorübergehende Erwerbsunfähigkeit bei stationärer Behandlung auf 289 Lira pro Tag, bei einer Erhöhung um 55 Prozent auf 345 Lira. Für die ambulante Behandlung wird bei einer Erhöhung um 30 Prozent mit einer Erhöhung auf 387 Lira pro Tag gerechnet, bei einer Erhöhung um 55 Prozent mit einer Erhöhung auf 461 Lira pro Tag.

Die Prämien für Geburts- und Militärschulden steigen

Auch für Zeiträume wie Geburt, Militärdienst, Rechtspraktikum, Promotion erhöhen sich die Kreditprämien. Bei einer Erhöhung des Grundpreises um 30 Prozent erhöht sich die tägliche Mindestkreditaufnahme auf 185 Lira, bei einer Erhöhung um 55 Prozent auf 221 Lira.

Bei einer Erhöhung des Mindestpreises um 30 Prozent erhöht sich die maximale tägliche Kreditaufnahme auf 1394 Lira, bei einer Erhöhung um 55 Prozent auf 1663 Lira.

Auch die Gehälter der Auszubildenden steigen

Auch die Praktikantengehälter werden vom Mindestpreis beeinflusst. Bei einer Erhöhung des Mindestpreises um 30 Prozent erhöht sich das Praktikantengehalt auf 4446 Lira, bei einer Erhöhung um 55 Prozent auf 5301 Lira.

Auch die Abfindungen von Arbeitnehmern mit Mindestlohn werden sich ändern

Auch die Berechnung der Abfindungen für Mindestlohnempfänger wird sich entsprechend der neuen Erhöhung ändern. Ein Arbeitnehmer mit Mindestlohn, der ein Jahr lang gearbeitet hat, erhält eine Abfindung in Höhe von 17.000 438 Lira, wenn der Grundpreis um 30 Prozent erhöht wird, und 20.000 791 Lira, wenn der Grundpreis um 55 Prozent erhöht wird. Wer 10 Jahre lang arbeitet, hat Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 174.000 380 Lira bei einer Erhöhung des Grundlohns um 30 Prozent und 207.000 910 Lira bei einer Erhöhung um 55 Prozent. In der Beispielberechnung sind nur Abfindungen enthalten, Kündigungsentschädigungen, Urlaubsansprüche und andere Nebenleistungen sind nicht enthalten.

Wie wird der Mindestpreis ermittelt?

Der Mindestpreis wird vom Base Price Determination Board festgelegt, das aus 15 Personen besteht, darunter fünf Vertreter des Personals, des Chefs und der Regierung, wie gesetzlich vorgeschrieben. Der Ausschuss wird vom Minister für Arbeit und soziale Sicherheit zu einer Sitzung einberufen und trifft sich im Dezember viermal im Rahmen der Arbeiten zur Festlegung des neuen Mindestpreises.

Der Ausschuss unter Vorsitz eines vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit bestimmten Mitglieds tagt unter Beteiligung von mindestens 10 Mitgliedern und entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit wird davon ausgegangen, dass die Seite des Ausschussvorsitzenden die Mehrheit hat.

Freiheit

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