Wertvolle Kreditregelung von BRSA

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Die von der Bankregulierungs- und Aufsichtsbehörde ausgearbeitete „Verordnung über Kreditprozesse von Banken“ trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Gemäß der Verordnung liegt die Befugnis zur Aufnahme von Krediten bei Banken in erster Linie beim Verwaltungsrat. Vorstand; Es wird dafür verantwortlich sein, Richtlinien für die Krediteröffnung, -genehmigung und andere Verwaltungsangelegenheiten festzulegen, deren Umsetzung und Überwachung sicherzustellen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Der Vorstand kann die Befugnis zur Kreditvergabe an den von ihm gebildeten Kreditausschuss oder die Generaldirektion delegieren. Die schriftliche Empfehlung der Generaldirektion wird vom Vorstand bei der Eröffnung eines Darlehens oder zum Zeitpunkt der Genehmigung benötigt. Bei Vorschlägen zur Eröffnung von Krediten unter der Aufsicht des Vorstands, des Kreditausschusses, des Generaldirektors, des stellvertretenden Generaldirektors, des Generaldirektors oder der Ausschüsse einschließlich des stellvertretenden Generaldirektors ist dies zwingend erforderlich Finanzanalysen und Geheimdienstberichte derjenigen, die die Pfändung des Darlehens beantragen.

Bei der Festlegung des Kreditlimits, das einer natürlichen oder juristischen Person eröffnet werden soll, kann der Vorstand die Befugnis zur Gewährung von Krediten in Höhe von höchstens zehn Prozent des Eigenkapitals an den Kreditausschuss und ein Prozent des Eigenkapitals an die Generaldirektion delegieren . Die Zentrale kann auch die ihr durch andere Einheiten, Regionaldirektionen oder Zweigstellen übertragenen Kreditvergabebefugnisse nutzen.

Der Umfang und die Grenzen der Befugnis müssen vom Vorstand klar und detailliert festgelegt werden, wobei auch die bei der Aufnahme eines Kredits üblicherweise zu klärenden Punkte berücksichtigt werden, insbesondere die Höhe des Kredits, seine Art und die zu erhaltenden Sicherheiten. und muss vor der Krediteröffnung schriftlich überwiesen werden.

Diejenigen, die zur Kreditvergabe befugt sind, können sich nicht an den Bewertungs- und Entscheidungsphasen von Kreditprozessen beteiligen, an denen sie, ihre Ehegatten und ihre von ihnen betreuten Kinder oder andere natürliche oder juristische Personen, die eine Risikogruppe darstellen, teilnehmen mit ihnen sind Parteien, und werden dies der Kontrollkommission schriftlich mitteilen. Dieser Absatz gilt nicht für den Generaldirektor der Bank oder die Mitglieder des Vorstands, die zu der Risikogruppe gehören, zu der die Bank gemäß Artikel 49 Absatz 2 des Gesetzes gehört, und zwar nur aufgrund von Dieser Titel bezieht sich auf die Kredite, die an die Risikogruppe vergeben werden sollen, zu der die Bank gehört.

Durchführung mit der Risikogruppe, zu der die Bank gehört, und den im ersten Absatz des 50. Artikels des Gesetzes genannten Personen; Bewertungs-, Genehmigungs- und Ablaufprozesse für Kreditprozesse, Dienstleistungsverträge, Warenkauf- und -verkaufsprozesse und ähnliche Prozesse werden vom Vorstand schriftlich festgelegt. Dienstleistungsverträge über dem vom Vorstand festzulegenden Wertschwellenwert, Kauf- und Verkaufsvorgänge für Waren, Darlehensvorgänge, Abschreibungen von Krediten und ähnliche Vorgänge werden vorbehaltlich der vorläufigen Genehmigung des Vorstands durchgeführt. Der Ausschuss ist befugt, Grenzen für die jeweilige Wertschwelle festzulegen. Die für die Kreditvergabe und andere Prozesse erforderlichen Bedingungen sollten in allen Phasen dieser Prozesse, einschließlich Zuteilung, Zahlung und Besicherung, nicht von den Marktbedingungen abweichen.

Die Personen, die an den Entscheidungen und Prozessen bezüglich der Kreditvergabe an die betreffenden Personen und anderer mit ihnen durchzuführender Prozesse beteiligt sind, müssen so bestimmt werden, dass Interessenkonflikte vermieden werden. Die oberste Verwaltung ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Kreditvergabe- und Überwachungseinheiten größtes Augenmerk auf die Einhaltung der in diesem Element geregelten Regeln legen.

Interne Kontrolleinheiten prüfen, ob die diesbezüglichen Prozesse der Bank in der erforderlichen Form eingerichtet sind und ob diese Prozesse überwacht und berichtet werden. Festgestellte Mängel werden zusammen mit den empfohlenen Maßnahmen an das obere Management gemeldet.

BILDUNG DES KREDITAUSSCHUSSES

Zur Wahrnehmung der vom Bankvorstand der Bank übertragenen Aufgaben im Kreditbereich kann ein Kreditausschuss gebildet werden, der aus mindestens zwei Mitgliedern besteht, die aus dem Kreis derjenigen Mitglieder auszuwählen sind, die die Voraussetzungen für das Amt des Generaldirektors erfüllen, mit Ausnahme des Kreditausschusses Frist gemäß dem 25. Element des Gesetzes und dem Generaldirektor der Bank oder seinem Stellvertreter. Aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder werden zwei Ersatzmitglieder ausgewählt, die die Voraussetzungen erfüllen, damit der Geschäftsführer, mit Ausnahme einer befristeten Frist, das Kreditausschussmitglied ersetzt, das an einer zufälligen Sitzung nicht teilnehmen kann. Bei der Wahl der Mitglieder des Kreditausschusses und ihrer Stellvertreter ist die Zustimmung von mindestens drei Vierteln der Vorstandsmitglieder erforderlich.

Wenn bei ausländischen Banken, die Filialen in der Türkei eröffnen, ein Kreditausschuss eingerichtet wird, übernimmt der Vorstand auch die Aufgaben des Kreditausschusses.

Der Kreditausschuss tagt unter Beteiligung aller Mitglieder. Die vom Kreditausschuss einstimmig getroffenen Entscheidungen werden direkt umgesetzt, und die mit Stimmenmehrheit getroffenen Entscheidungen werden nach Zustimmung des Vorstands umgesetzt. Die Tagesordnung des Ausschusses wird vom Geschäftsführer bzw. bei Verhinderung des Geschäftsführers von seinem Stellvertreter festgelegt und den übrigen Mitgliedern bekannt gegeben. Für die Aufnahme eines Kredits benötigt der Kreditausschuss eine schriftliche Empfehlung der Generaldirektion.

Der Vorstand ist für die Überwachung der Aktivitäten des Kreditausschusses verantwortlich. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, vom Kreditausschuss alle Auskünfte über die Tätigkeit des Ausschusses einzuholen und die ihm für notwendig erachteten Kontrollen durchzuführen.

Entscheidungen des Kreditausschusses werden im Entscheidungsbuch festgehalten. Das Entscheidungsbuch des Kreditausschusses wird gemäß der Methode und Grundlage geführt, der auch das Entscheidungsbuch des Vorstands unterliegt.

Banken müssen die Risiken messen, denen sie aufgrund ihrer Kredite ausgesetzt sind, die Finanzkraft der Gegenpartei regelmäßig analysieren und überwachen, die erforderlichen Informationen und Dokumente bereitstellen und deren Grundlage festlegen.

Für Bargeld- und Sachkredite von Banken über fünf Millionen Türkische Lira ist die Einholung eines Kontostandsdokuments vom Kunden zwingend erforderlich.

BESCHRÄNKUNGEN FÜR WOHNUNGS-, FAHRZEUG- UND ANDERE VERBRAUCHERDARLEHEN

Die Höchstgrenze des Kreditbürgschaftssatzes bei Krediten, die Verbrauchern zum Zweck des Wohnungskaufs gewährt werden, und bei Krediten mit Wohnraumsicherheit, ausgenommen Kfz-Kredite, wird gemäß Absatz 4 festgelegt. Es ist erforderlich, dass die als Sicherheit für die befristeten Kredite herangezogenen Immobilien durch vom Vorstand oder vom Kapitalmarktrat autorisierte Bewertungsunternehmen bewertet werden und diese Werte bei der Beschränkung herangezogen werden.

Die Höchstgrenze des Kreditgarantiesatzes bei Fahrzeugkrediten, die Verbrauchern zum Zweck des Erwerbs eines Personenkraftwagens, bei fahrzeuggarantierten Krediten oder bei Finanzierungsleasingvorgängen gewährt werden, wird gemäß Absatz 4 festgelegt. Bei gebrauchten Personenkraftwagen werden die Versicherungskosten als Grundlage für die Ermittlung des Fahrzeugpreises herangezogen.

Im Rahmen des Wohnungserwerbs und der Wohnungsrenovierung werden Kredite an Verbraucher zum Zweck des Kaufs von Waren oder Dienstleistungen in einer Weise gewährt, dass das Haus den Charakter eines integralen Moduls hat, das im 684. Element des türkischen Zivilgesetzbuchs Nr. 4721 vom 22. geregelt ist /11/2001, Vermietung von Häusern an Verbraucher durch Finanzierungsleasing und andere Immobilienkaufzwecke. Kredite werden für Verbraucherkredite und die Umstrukturierung von Verbraucherkrediten verwendet, ausgenommen Kredite, die zur Finanzierung von Bildungs- und Inkassokosten gewährt werden, Kredite zur Finanzierung von Schulden gegenüber öffentlichen Institutionen und Organisationen zur Verfügung gestellt werden, sofern die Zahlung direkt auf das Konto der betreffenden Institution oder Organisation erfolgt, sowie Darlehen zum Zweck der Umstrukturierung dieser Darlehen. Die maximale Laufzeit wird festgelegt gemäß Absatz 4.

Der Vorstand ist befugt, die Beschränkungen in diesem Element festzulegen oder zusätzliche Beschränkungen aufzuerlegen, indem er die Stellungnahme des Strategie- und Haushaltsvorsitzes und des Ministeriums für Finanzen und Finanzen einholt.

Freiheit

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