Neue Regelung für F&E und Designunterstützung
Die zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in diesen Zentren gewährten Rabatt-, Befreiungs-, Förder- und Anreizbeträge wurden erneut festgelegt.
100 MILLIONEN TL PASSIVES TRANSFERGRENZE
Der im Amtsblatt veröffentlichte Präsidialdekret zu diesem Thema tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Dementsprechend werden Körperschaftssteuerzahler, deren Rabattpreis 2 Millionen Lira und mehr beträgt und die von der jährlichen Erklärung in F&E- und Technologiezentrumsunternehmen und Technologieentwicklungszonen profitieren, 3 Prozent dieses Preises auf ein vorübergehendes Passivkonto überweisen. Die zu übertragende Preisverpflichtung wird auf 100 Millionen Lira pro Jahr begrenzt.
Freiheit