Untersuchung der Meta zur Verknüpfung von Threads mit Instagram
In der Erklärung der Behörde heißt es: „Die vorläufige Untersuchung wurde mit dem Argument durchgeführt, dass Meta Platforms, Inc. gegen das 6. Element des Gesetzes Nr. 4054 zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen hat, indem es seine neu gestartete Anwendung namens Threads mit der Instagram-Anwendung verknüpft hat.“ wurde vom Wettbewerbsausschuss abgeschlossen. Bei der Erörterung der im Rahmen der Voruntersuchung gewonnenen Informationen, Unterlagen und Feststellungen kam die Wettbewerbsbehörde zu dem Schluss, dass die Feststellungen wichtig und ausreichend seien; Meta Platforms Inc. „Es wurde beschlossen, ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einzuleiten.“
Artikel 6 des Wettbewerbsgesetzes verbietet den „Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung“ auf einem Waren- oder Dienstleistungsmarkt. Im dritten Absatz wird als einer der Fälle der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung geregelt, dass „eine vom Käufer gewünschte Ware oder Dienstleistung vom Kauf einer anderen Ware oder Dienstleistung abhängig gemacht wird“. Wird bei der Untersuchung ein solcher Sachverhalt festgestellt, kann die Gemeinde ein Bußgeld von bis zu 10 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens verhängen.
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