Die Klassenwiederholung ist zurück
In der Änderung der Verordnung; „Von Studierenden, die ihren Kurs nicht direkt bestehen können, sofern sie am Ende des Studienjahres zwei Semesterpunkte aus jedem Kurs haben; Diejenigen, die am Ende des Jahres eine Erfolgspunktzahl von mindestens 50 haben, bestehen ihre Kurse und sind für maximal drei Kurse verantwortlich, die sie in ihrem aktuellen Kurs nicht bestanden haben. Wer jedoch insgesamt mehr als 6 Kurse, darunter auch schlechtere Noten, nicht bestanden hat, wird die Note wiederholen.“
Auch der Transfer zu offenen Gymnasien wurde eingeschränkt. Von nun an ist im Rahmen dieser Regelungen ein Wechsel in ein offenes Gymnasium bis auf Ausnahmefälle nicht mehr möglich.
Freiheit