Die Zeugenpflicht in der Ehe wurde in Lettland abgeschafft
Nach Angaben des lettischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks LSM hat das Parlament des Landes einige Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgenommen.
Dementsprechend wurde die Änderung verabschiedet, die festlegte, dass das Fehlen von Zeugen kein Problem für die Ehe darstellen würde.
Anträge von Paaren, die bei den zuständigen Institutionen gültige und für die Eheschließung erforderliche Dokumente einreichen, werden entgegengenommen.
Die Gesetzesänderungen treten ab dem 1. Juli 2024 in Kraft.
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