Die Einzelheiten der Mehrwertsteuerbefreiung für die Wohnungen von Erdbebenopfern wurden klar.

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Vorbereitet von der Präsidentschaft des Ministeriums für Finanzen und Finanzen „Kommuniqué zur Änderung der allgemeinen Anwendungsmitteilung zur Mehrwertsteuer“Es trat nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Dementsprechend werden Lieferungen und Dienstleistungen an Berufsverbände in Form öffentlicher Einrichtungen für den Bau von Häusern, die an Katastrophenopfer gespendet werden sollen, im Rahmen des mit dem Ministerium für Innere Angelegenheiten, Katastrophen- und Notfallverwaltungspräsidentschaft (AFAD) unterzeichneten Protokolls an den in Betracht gezogenen Orten berücksichtigt Als Katastrophengebiete aufgrund der Erdbeben am 31.06. sind sie bis Dezember 2024 von der Mehrwertsteuer befreit.

Der Geltungsbereich der Ausnahme umfasst Lieferungen und Dienstleistungen an Berufsverbände in Form öffentlicher Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Bau von Häusern, die im Rahmen des mit AFAD unterzeichneten Protokolls an Katastrophenopfer gespendet werden sollen. Der Bau von Nichtwohngebäuden (z. B. Arbeitsplätze, Fabriken, Einkaufszentren, Moscheen, Parks, Schulen, Krankenhäuser, soziale Einrichtungen) und der Kauf von Waren und Dienstleistungen für die Änderung, Wartung und Reparatur bestehender Wohngebäude fallen nicht in den Geltungsbereich Umfang der Ausnahme.

BERUFSORGANISATIONEN KÖNNEN VON DER AUSNAHME PROFITIEREN

Um von der Befreiung zu profitieren, müssen Berufsverbände, bei denen es sich um öffentliche Einrichtungen handelt, ein Spendenprotokoll mit der AFAD unterzeichnen.

Die Ausnahme gilt für den Kauf von Waren und Dienstleistungen für den Bau des Wohnhauses. Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Infrastrukturarbeiten, innerstädtischen Straßen, Stützmauern, Vorhangfassaden, Umfassungsmauern und dergleichen für die Herstellung von Häusern in der Mitte werden im Rahmen der Ausnahmeregelung vergütet. Der Kauf von Waren und Dienstleistungen für die Herstellung von Spielplätzen, Gartenanlagen, Pools, Pergolen, Kamelien, Sportplätzen und dergleichen fällt nicht in den Anwendungsbereich der Ausnahme.

Darüber hinaus fallen Küchenschränke, die fester Bestandteil der Wohnungen sind, Badezimmerschränke und Garderoben, Flächenheizkörper, Kombiheizgeräte, Duschkabinen, Badewannen und dergleichen, die von den Bewohnern nicht abgebaut und bewegt werden können, ebenso in die Ausnahmeregelung wie Möbel , Haushaltsgeräte, Vorhänge, Kronleuchter, Fernseher und ähnliche Artikel fallen unter die Ausnahme.

Für den Kauf von Waren und Dienstleistungen für die von dieser Einrichtung gebauten Häuser unter Verwendung der an AFAD geleisteten Geldspenden gelten keine Ausnahmen.

Andererseits ist auch die kostenlose Lieferung an AFAD von Häusern, die von Berufsverbänden in Form öffentlicher Einrichtungen im Rahmen der Befreiung gebaut wurden, von der Mehrwertsteuer befreit. Die Ausnahme gilt für Lieferungen und Leistungen, die bis zum 31. Dezember 2024 an Berufsorganisationen in Form öffentlicher Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Bau von Häusern erfolgen, die im Rahmen des mit AFAD unterzeichneten Protokolls an Katastrophenopfer gespendet werden sollen. Die Schenkung der nach dem 31. Dezember 2024 gebauten Häuser hat keinen Einfluss auf den Befreiungsantrag. Berufsverbände, bei denen es sich um öffentliche Einrichtungen handelt, können von der Ausnahmeregelung profitieren, unabhängig davon, ob sie Mehrwertsteuerzahler sind oder nicht.

DIE LISTE DER IM RAHMEN DES PROJEKTS ZU KAUFENDEN WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN WIRD DER GENEHMIGUNG VON AFAD VORGELEGT

Berufsverbände in Form öffentlicher Einrichtungen bereiten das Antragsprojekt der von ihnen gespendeten Häuser vor und legen der AFAD die Liste der im Rahmen des Projekts zu erwerbenden Waren und Dienstleistungen zur Genehmigung vor.

Nach Eingabe des von der AFAD genehmigten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses in elektronischer Form in das System können Berufsverbände bei dem Finanzamt, dem sie angeschlossen sind, mit einer Kopie des von der AFAD unterzeichneten Protokolls beantragen, ob sie umsatzsteuerpflichtig sind , oder an das Finanzamt/Buchhaltungsbüro an dem Ort, an dem die zu bauenden Häuser nicht verfügbar sind.

Das Ausnahmedokument wird innerhalb eines im Projekt festgelegten begrenzten Zeitraums ausgestellt, sofern dieser den gesetzlich festgelegten Zeitraum nicht überschreitet. Bei einer Überarbeitung der Fristen werden auch die Fristen im Ausnahmedokument aktualisiert.

Werden die von der Befreiung erfassten Waren durch Import beschafft, wird das entsprechende Dokument der zuständigen Zollverwaltung vorgelegt. Diejenigen, die Waren und Dienstleistungen kaufen, werden ihre Dokumente mit dem Prestige des Ablaufdatums des Ausnahmedokuments schließen lassen. Darüber hinaus unterliegen die Käufe von Waren und Dienstleistungen durch Steuerpflichtige, die im Rahmen der Steuerbefreiung Dienstleistungen erbringen oder erbringen, nach allgemeiner Entscheidung der Mehrwertsteuer.

Da andererseits die Mehrwertsteuerbefreiung weiterhin für die Teilungen und Lieferungen gilt, die durch den Verkauf von Immobilien realisiert werden, die vor dem 15. Juli 2023 im Vermögen der Institutionen eingetragen sind, wurden in den entsprechenden Teilen des Gesetzes Regelungen und Änderungen vorgenommen Allgemeine Umsatzsteuer-Umsetzungserklärung.

Mit der Umsatzsteuer-Allgemeinanwendungsmitteilung wurde eine Regelung getroffen, dass diejenigen, die einen anderen Prozess als die Projektdurchführung durchführen, die durch Einholung des Ausnahmedokuments vor der Wirksamkeit der Erklärung durchgeführt wird, oder wenn die Steuer zuerst erhoben wird und dann erstattet, sollen ab dem 1. Januar 2024 im Rahmen der Projektumsetzung die Befreiungsunterlagen erhalten.

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