Das deutsche Gericht hat sein Urteil für den entlassenen Türken gefällt

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In Deutschland fällte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen seine erste Entscheidung im Fall Bahar Aslan, der wegen Kritik an der deutschen Polizei von der Polizeihochschule entlassen wurde, gegen die Akademie. Das Gericht entschied, dass Aslans Entscheidung, seinen Arbeitsvertrag nicht zu verlängern, unkonventionell und ohne begründete allgemeine Beurteilung getroffen wurde und er daher bis zur Entscheidung im Hauptverfahren an seinen Arbeitsplatz zurückkehren könne.

In einer Stellungnahme auf seinem Social-Media-Account zum Gerichtsurteil erklärte Aslan, dass er sich auf die Rückkehr zu seinem Job an der Akademie freue und sagte, dass es im Moment notwendig sei, sich wieder auf den Unterricht zu konzentrieren, um eine hohe Qualität zu bieten Ausbildung.

WAS IST PASSIERT?

Bahar Aslan, die am Polizeigymnasium in Gelsenkirchen Kurse für „interkulturelle Kompetenz“ unterrichtet, wurde entlassen, nachdem sie im Mai auf ihrem Social-Media-Account über den Rassismus einiger Polizisten gegen Ausländer gesprochen hatte. Aslan teilte mit: „In Deutschland weit.“ -rechte Polizisten haben rassistische Motive gegenüber Einwanderern. Es werden Kontrollen durchgeführt. Wenn ich und meine Freunde bei einer Polizeikontrolle erwischt werden, bekommen wir Herzrasen. Denn der ganze braune Abschaum in den Sicherheitsbehörden macht uns Angst.“
Die Polizeiakademie hatte erklärt, dass Aslans Arbeitsvertrag nicht verlängert werde und erklärte, dass er aufgrund der aktuellen Aussagen des Dozenten nicht geeignet sei, sowohl angehenden Polizeibeamten als auch künftigen Verwaltungsbeamten eine unvoreingenommene, fundierte Sichtweise zu vermitteln.

Freiheit

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