Die maximalen Kautionsgrenzen wurden aktualisiert! Die Entscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht

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Der Beschluss des Präsidenten zur Änderung des Beschlusses über die Treasury-Grundlage für Kreditgarantieinstitute wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem Beschluss wurde eine Regelung im Einklang mit der am 25. Mai 2023 im Amtsblatt veröffentlichten Mittelstandsverordnung getroffen, die die für Unternehmen erforderlichen jährlichen Nettoumsatzerlöse bzw. Finanzbilanzpreise regelt zählen zu den KMU.

Mit der Verordnung liegen die jährlichen Nettoumsatzerlöse oder Finanzbilanzbeträge, die für Unternehmen erforderlich sind, um als KMU gezählt zu werden, zwischen maximal 5 Millionen Lira und 10 Millionen Lira für Kleinstunternehmen und zwischen maximal 50 Millionen Lira und 100 Millionen Lira Kleinunternehmen und von 250 Millionen Lira auf 500 Millionen Lira für mittlere Unternehmen. wurden gestrichen.

In der Entscheidung wurden die maximalen Kautionsgrenzen aktualisiert, die pro Begünstigten im Rahmen des vom Finanzministerium unterstützten Kautionssystems verwendet werden können. Die Bürgschaftsgrenzen wurden für Begünstigte mit KMU-Definition von 100 Millionen Lira auf 150 Millionen Lira und für Nicht-KMU-Begünstigte von 350 Millionen Lira auf 500 Millionen Lira erhöht.

Durch die Hinzufügung des diskontinuierlichen Elements in die Entscheidung konnten Unternehmen, die vor der Verordnung nicht zur KMU-Definition gehörten, mit der Verordnung jedoch in die KMU-Definition einbezogen wurden, bis zum 31. Dezember 2023 von den Garantiegrenzen profitieren, die für Nicht-KMU-Unternehmen festgelegt wurden mit den Entscheidungsbeschlüssen.

Der Beschluss trat mit Wirkung vom 25. Mai 2023 in Kraft.

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