Neue Entscheidung der BRSA für Ratingagenturen

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Die von der BRSA vorgenommenen Änderungen der Verordnung über die Originale der Zulassung und Tätigkeit von Ratingagenturen wurden im Amtsblatt veröffentlicht und traten in Kraft.

Dementsprechend wird zwar die Regel beibehalten, dass mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Bewertungsausschusses, der aus mindestens drei Personen bestehen muss, ihren Wohnsitz in der Türkei haben müssen, die Bedingung ist jedoch, dass sie mindestens einen dieser Personen haben müssen Folgende Berufserfahrungen:

„Geschäftsführer oder stellvertretender Geschäftsführer, verantwortlich für Kredite/Forderungen bei Banken, Factoring-, Finanzierungsleasing- oder Finanzierungsunternehmen, oder Mitglied des Kreditausschusses bei Banken. Ratsvorsitzender oder Mitglied, stellvertretender Leiter oder Abteilungsleiter im Institut. Die Bewertung wird im Rahmen von ermittelt Absatz 3 mit einer Einsatzdauer von mindestens 2 Jahren Ausschussmitgliedschaft.

Vorausgesetzt, dass sie insgesamt über mindestens 7 Jahre Erfahrung verfügen, Mitarbeiter der Risikomanagementabteilung, interner Kontrollbeauftragter/Inspektor, Mitarbeiter, der Kreditvergabe, Finanzanalyse und -informationen oder Kreditüberwachungs- und -bewertungsfunktionen im Kreditvergabeprozess durchführt, und Assistent in Banken , Factoring-, Finanzierungsleasing- oder Finanzierungsunternehmen. „Eine Tätigkeit als Banksachverständiger oder vereidigter Bankprüfer in einem Institut, als Ratingsachverständiger in einer Ratingagentur oder als unabhängiger Prüfer in einer unabhängigen Kontrollgesellschaft, einschließlich der entsprechenden Zeiträume.“ „

QUELLE: AA

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