Erinnerung an das Verbot des Alkoholkonsums an öffentlichen Orten vom Büro des Gouverneurs von Istanbul

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Mit dem Ordnungswidrigkeitsgesetz Nr. 5236 vom 30. März 2005 wurde der Alkoholkonsum in öffentlichen Bereichen wie Parks, Gärten und Erholungsgebieten verboten. Nach diesem Gesetz begannen die Gouverneure auch, in bestimmten Bereichen von Zeit zu Zeit Verbote zu verhängen, indem sie dieses Gesetz anwendeten.

Auch das Gouverneursamt von Istanbul hat mit dem Rundschreiben vom 17.08.2023 Entscheidungen zu diesem Thema getroffen. In diesem Zusammenhang kam es im Laufe der Zeit immer wieder zu Verstößen gegen die Entscheidung, deren Umsetzung „zum Schutz des Sozialsystems, der allgemeinen Moral, der allgemeinen Gesundheit, der Umwelt und der Wirtschaftsordnung“ begonnen wurde.

DIE REGIERUNG VON ISTANBUL ERINNERTE SICH AN DIE UMSETZUNG

Neuerdings gibt es nicht einmal einen Namen für das Verbot an offensichtlichen Stellen, insbesondere in Metropolen.

Gegen diese Situation kam vom Gouverneursamt von Istanbul ein Schritt. Gouverneur Davut Gül veröffentlichte einen Artikel mit dem Ziel, an die Entscheidung der vergangenen Übertragung zu erinnern.

617 TL Bußgeld für diejenigen, die sich nicht an das Verbot halten

Dementsprechend wurden unter Hinweis auf die bestehenden Gesetzesbestandteile die Polizeibeamten und Verantwortlichen aufgefordert, umfassende Kontrollen durchzuführen.

Wer sich nicht an das Verbot hält, wird mit strafrechtlichen Sanktionen geahndet. In diesem Zusammenhang erwartet diejenigen, die sich nicht an das Verbot halten, eine Geldstrafe von 617 TL.

Die folgenden Wörter wurden in den veröffentlichten Artikel aufgenommen:

„Abgesehen von Unternehmen, die über eine Lizenz zum Verkauf und Konsum von Alkohol verfügen, sollten Sie den Verkauf und Konsum von Alkohol in Bereichen wie Parks, Picknick- und Erholungsgebieten, Küstenstreifen, Stränden usw. verhindern, um die Umwelt nicht zu stören und zu verhindern die Bildung negativer Ansichten durch die Polizei / Gendarmerie und die städtischen Polizeieinheiten, die in ihren Zuständigkeitsbereichen aktiv sind. Das Thema sollte von den nachgeordneten/zuständigen Vorgesetzten und lokalen Verwaltungen sorgfältig verfolgt werden, um Ereignisse zu verhindern, die die öffentliche Ordnung und den Frieden stören und die Sicherheit unserer Mitarbeiter, indem wir die Kontrollen so durchführen, dass sie bekannt gegeben werden.

Ich bitte um Ihre Information und Beratung.
David Rose“

„ES GIBT KEINEN NEUEN UMSETZUNGSBESCHLUSS“

Während die Berichterstattung in den Medien für Kontroversen sorgte, gab das Büro des Gouverneurs eine Informationserklärung heraus.

In der Erklärung hieß es, es handele sich nicht um eine neue Entscheidung, sondern um eine Erinnerung an eine alte Entscheidung.

In der veröffentlichten Stellungnahme wurde folgende Aussage gemacht:

„Es gibt keine neue Umsetzungsentscheidung unseres Gouverneurs bezüglich des Konsums und Verkaufs von Alkohol.

Mit diesem; Mit dem Rundschreiben, das wir am 17.08.2023 veröffentlicht haben, haben wir die zuständigen Institutionen (Bezirksgouvernement und Gemeinden) daran erinnert, dass die im Gesetz Nr. 4250 festgelegten Umsetzungspflichten in Bezug auf Alkoholverkaufs- und -nutzungsgebiete erfüllt werden sollten.

Als Gouverneur von Istanbul haben wir dieses Erinnerungsrundschreiben veröffentlicht. Die Beschwerden unserer Mukhtars, der sozialen Medien und unserer Bürger persönlich über die ungeordneten Vorfälle, die sich aufgrund des Alkoholkonsums während unserer Bezirksbesuche entwickelten, waren einflussreich.

In unserem Erinnerungsrundschreiben wurde es gesetzlich zusammenfassend festgelegt;

Kein Verkauf von Alkohol an Kinder unter 18 Jahren,

Der Verkauf von Alkohol im Einzelhandel ist zwischen 22:00 und 06:00 Uhr nicht möglich, außer in Restaurants und Restaurants, in denen lizenzierter Alkohol verkauft wird.

sich nicht in einer Weise zu verhalten, die durch Trunkenheit den Frieden der Menschen stört,

Verkauf und Konsum von Alkohol; Dies darf nicht außerhalb der Unternehmen erfolgen, die über eine Lizenz verfügen. (Parks, Picknick- und Erholungsgebiete, Küsten-, Strand- usw. Bereiche)

An den genannten Orten verursachen Sicherheits-, Gendarmerie- und Stadtpolizeieinheiten bei aktiven Kontrollen keine Ereignisse, die den Frieden und die Sicherheit unserer Bevölkerung stören.

Relevante Einheiten wurden zu ihrem Thema unterwiesen.

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