Währungsgeschützte Einlagenregelung der Zentralbank! Weisung an Banken

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Dementsprechend hat die Zentralbank festgelegt, dass der Zweck des Übergangs zu Termineinlagen mindestens 10 Prozent für fällige Devisenkonten von Privatpersonen, mindestens 50 Prozent für Einlagen mit TL-Währungsschutz und mindestens 32 Tage für TL-Einlagen beträgt übergeben werden.

Mit der Umsetzungsanweisung wurde auch erläutert, wie Banken das Ziel einer 95-prozentigen Erneuerung der Umstellungskonten und der Umstellung auf TL erreichen sollen.

Dementsprechend können Banken ihr 95-Prozent-Ziel erreichen, indem sie ihre Umrechnungskonten für natürliche und juristische Personen erneuern oder von Fremdwährungsumrechnungskonten auf TL-Termineinlagen mit einer Laufzeit von 32 Tagen oder mehr umstellen. Darüber hinaus durften neu eröffnete Konvertierungskonten für echte Privatpersonen maximal mit 10 Prozent des fälligen Konvertierungsbetrags angerechnet werden.

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Entsprechend dem Zins-/Gewinnbeteiligungsverhältnis wird die Sicherheitseinrichtung in einem einzigen Schritt in einer Form umgesetzt, die bei Export- und Investitionskrediten das 1,4-fache des Referenzzinssatzes, bei anderen TL-Gewerbekrediten das 1,8-fache und bei Verbraucherkrediten das 2-fache beträgt. Beibehaltung der bisher gültigen Koeffizienten.

Den Schwierigkeiten, die sich aus den unterschiedlichen Geschäftsmodellen der Beteiligungsbanken ergeben, wurde in dieser Regelung Rechnung getragen. Als Zeitraum, in dem die genannten Institutionen für die Regulierung haftbar sind, um auf TL umzusteigen und die für TL-Aktien gesetzten Ziele zu erreichen, wurde April 2024 festgelegt. Dadurch war es ihnen möglich, das Ziel über einen längeren Zeitraum auf dem gleichen Niveau zu erreichen.

Die Zentralbank verlängerte außerdem die Frist für die Ausnahmeregelung für in der Erdbebenzone gewährte Kredite vom 31. August 2023 auf den 1. Januar 2024.

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