Unterbrechungsfreies Prozessverbot für 6 Personen durch CMB

0 83

Laut CMB-Bulletin hat der Rat beschlossen, dass das Kapitalmarktgesetz Nr. 107/2 des Kapitalmarktgesetzes Nr. 6362 in den auf dem Aktienmarkt Konya Çimento Sanayii AŞ (KONYA) durchgeführten Prozessen und das Kapitalmarktgesetz Nr . Er verbot sechs Namen aufgrund des begründeten Verdachts, dass die in 107/1 aufgeführte Tat begangen worden war.

Um die Rechte und Vorteile der Anleger zu schützen, beschloss der Vorstand, mit Wirkung vom 29. August ein vorübergehendes Verbot der Handelsnamen für einen Zeitraum von sechs Monaten zu verhängen, um die Entstehung künstlicher Märkte zu verhindern.

Neuigkeiten7

Leave A Reply

Your email address will not be published.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More