Achtung, diejenigen, die SGK schulden!

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Letzte 5 Tage für Arbeitgeber und Versicherte, die Geld bei der Sozialversicherungsanstalt schulden, um von den Vorteilen der Umschuldung zu profitieren. Wer bis zum 3. August die fälligen Preise nicht oder nicht ausreichend zahlt, muss diese Preise zusammen mit der Säumniszulage bis zum 31. August zahlen.

Bei der Umschuldung wurde die Zahlungsfrist für Bargeld und erste Rate bis zum 31. Juli verlängert, die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat den letzten Tag jedoch aufgrund der Intensität des Inkassosystems als Fälligkeitsdatum auf den 3. August aktualisiert Versicherungsprämie und Sanierungsschulden fielen am selben Tag zusammen. Wer seine Schulden bei der Einrichtung mit der Möglichkeit der Bar- oder Ratenzahlung umstrukturiert hat, und wer die fälligen Preise bis zum 3. August nicht oder nur unvollständig bezahlt, muss diese Preise zusammen mit der Säumniserhöhung bis zum 31. August zahlen um vom Gesetz zu profitieren.

SSI-ERKLÄRUNG

In der Stellungnahme der SGK heißt es: „Wer seine Schulden gegenüber der Anstalt mit der Möglichkeit der Bar- oder Ratenzahlung umstrukturiert hat, wer die fälligen Beträge bis zum 3. August nicht oder nur unvollständig zahlt, dem fallen diese Beträge nicht an.“ -Ermäßigte Version des D-PPI-Preises, der bis zum 31. August berechnet wird, und die verspätete Zahlung wird auf den Gesamtpreis angewendet. Wenn sie zusammen mit der Zahlungserhöhung zahlen, können sie vom Gesetz profitieren, ohne den Koeffizienten anzuwenden.

Die Ratenzahlung muss in Bargeld umgewandelt werden

Arbeitgeber/Versicherte, die die Möglichkeit einer Ratenzahlung bevorzugen, aber ihren Zahlungsverpflichtungen in der ersten und zweiten Rate nicht nachkommen können, müssen sich bei den Sozialversicherungs-Landesdirektionen/Sozialversicherungszentren, denen ihre Unterlagen beigefügt sind, mit ihrem Arbeitsplatz bewerben /versicherte Personen, um in diesem Zusammenhang Zahlungen leisten und ihre Zahlungspläne in die Verfolgung umsetzen zu können.

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