Kontrolle der Schreibwaren- und Webereien durch das Handelsministerium

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Das Folgende ist die Erklärung des Handelsministeriums:

Als Handelsministerium haben wir unsere Kontrollen verstärkt, damit unsere Verbraucher in diesen Tagen, in denen das neue Schuljahr naht, ihre Schuleinkäufe sicher erledigen können.

In diesem Zusammenhang wird bei den Marktüberwachungs- und Kontrollaktivitäten für Schreibwaren, Kinderschuhe, Schulkleidung und Taschen nach „Nulltoleranz für unsichere Arbeiten“ gehandelt. Bei den Kontrollen werden neben den verbotenen Chemikalien auch Teile, die von Kindern physisch beschädigt werden können, mit akkreditierten Labortests untersucht.

Die Informationen über die Werke wurden von unserem Ministerium für unglaubwürdig befunden; Sie werden unseren Verbrauchern über das „Insecure Artifact Information System“ mitgeteilt, auf das über die Adresse „www.guvensizurun.ticaret.gov.tr“ zugegriffen werden kann. Darüber hinaus wird das Inverkehrbringen dieser Werke verboten und ihr Rückruf sichergestellt sowie eine Verwaltungsstrafe gegen Hersteller und Importeure verhängt.

Wenn andererseits festgestellt wird, dass die als unglaubwürdig befundenen Werke Werbung und Werbung enthalten, aus der hervorgeht, dass sie keine gesundheitsschädlichen Elemente enthalten, wird eine Untersuchung durch die Werbekommission innerhalb unseres Ministeriums eingeleitet.

Andererseits gibt es neben den von unserem Ministerium durchgeführten Kontrollen zur Reduzierung der Risiken, denen unsere Verbraucher möglicherweise ausgesetzt sind, einige wichtige Punkte, auf die unsere Verbraucher beim Kauf von Bauwerken achten sollten.

Zunächst sollte die Verpackung jedes gekauften Werkes sorgfältig geprüft werden. Die Verpackung des Werkes und die darauf befindlichen Warnhinweise sollten sorgfältig gelesen und entsprechend der Gebrauchsanweisung gehandelt werden.

Bei Briefpapierarbeiten:

  • Werke mit vollständigem Namen und Anschrift des Herstellers/Importeurs sollten bevorzugt werden. Werke, die nicht über eine bestimmte Marke und ein bestimmtes Modell verfügen und keine türkischen Warnhinweise enthalten, sollten nicht gekauft werden.
  • Bei Papeterie-Werken, die die Form von Spielzeug haben oder die Eigenschaften von Spielzeug aufweisen, sollte geprüft werden, ob Phrasen und andere Warnhinweise enthalten sind, für welche Altersgruppe sie bestimmt sind. Beispielsweise sollten Warnhinweise zu Schreibwarenartikeln berücksichtigt werden, die eine Gefahr für Kinder unter 36 Monaten darstellen.
  • Es sollte geprüft werden, ob die CE-Kennzeichnung auf Malutensilien, spielähnlichen Radiergummis, Bleistiftspitzern, Knete und Fingerfarben vorhanden ist.

Freiheit

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