Eine Untersuchung des Wettbewerbsrates an Ak Gıda
Laut der Ankündigung auf der Website der Wettbewerbsbehörde wurde eine vorläufige Untersuchung mit dem Argument abgeschlossen, dass die Käufer von Ak Besin Sanayi ve Ticaret AŞ, einem Hersteller/Lieferanten im Segment der sich schnell bewegenden Konsumgüter, gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen hätten, indem sie festgestellt hätten Wiederverkaufspreis.
Der Rat, der die im Rahmen der Voruntersuchung gewonnenen Informationen, Dokumente und Erkenntnisse erörterte, hielt die Erkenntnisse für wichtig und ausreichend und beschloss, eine Untersuchung gegen das Unternehmen einzuleiten.
In der Ankündigung wurde betont, dass die vom Wettbewerbsrat getroffenen Untersuchungsentscheidungen nicht dahingehend ausgelegt werden könnten, dass das betreffende Unternehmen oder die betreffenden Unternehmensvereinigungen gegen das Gesetz Nr. 4054 verstoßen und mit strafrechtlichen Sanktionen drohen.
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