Militärintervention in Niger: Keine UN-Genehmigung erforderlich

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Kommissar Musah beantwortete die Fragen der Journalisten nach dem Treffen der Generalstabschefs der ECOWAS-Länder in Accra, der Hauptstadt Ghanas, mit der Niger-Agenda.

Musah betonte, dass sie als ECOWAS mit einer asymmetrischen Konfliktsituation in Westafrika konfrontiert seien, die sie als Terrorismus bezeichnen könnten, und sagte, dass der siebte Teil des UN-Konsenses nicht einmal den Umgang mit Terrorismus erlaube.

„WIR BRAUCHEN KEINE GENEHMIGUNG DER UN“

„ECOWAS braucht keine UN-Genehmigung, um Truppen in Niger zu stationieren“, sagte Musah und betonte, dass die ECOWAS die UN und die Afrikanische Union lediglich über ihre früheren Einsätze in Liberia oder Sierra Leone informiert habe.

Musah wies darauf hin, dass die ECOWAS mit eigenen Mitteln in Niger einmarschieren werde und dass jeder, der ihnen helfen wolle, angemessen sei.

Musah betonte, dass sie auf die aufeinanderfolgenden Schläge in der Region nicht mit Gewalt reagierten, und machte auf die Notwendigkeit aufmerksam, diesen Dominoeffekt zu stoppen.

Die Entscheidung der ECOWAS, Truppen in Niger zu stationieren, hat eine Debatte darüber ausgelöst, ob die „Anwendung von Gewalt“ einer regionalen Organisation in einem Land legal ist.

Kapitel 7 der UN-Charta mit dem Titel „Maßnahmen im Falle einer Bedrohung, Störung und Offensive“ enthält Maßnahmen und Empfehlungen zur Wahrung des Weltfriedens im Falle einer Friedensstörung oder -bedrohung.

Lediglich Punkt 51 in Kapitel 7 gibt dem Einfallland das Recht auf Rechtsverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs durch eines der UN-Mitglieder.

Experten argumentieren, dass der Einsatz dieses Elements zur Verhinderung von Militärputschen nicht legal sei.

In Niger wurde Präsident Mohammed Bazum am 26. Juli von Teilen des Präsidentengarde-Regiments festgenommen, und am Abend gab das Militär bekannt, dass er die Regierung übernommen hatte.

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