Strafanzeige wegen der Schrecklichkeit von Bengi Başer, einer der Anwältinnen!

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  • Haber7 – SPEZIAL

Nachdem unsere Volleyballnationalmannschaft der Frauen China im Finale der FIVB Nations League mit 3:1 besiegte und zum ersten Mal in ihrer Geschichte Meisterin der Nations League wurde, richteten sich einige Oppositionelle gegen islamische Werte und Muslime.

NACKTE TEILUNG DURCH DIE VOLLEYBALLMANNSCHAFT

Derjenige, der in der Pandemie und auf einem Fernsehsender aufgetaucht ist‘ Entzug der Bildungsrechte ungeimpfter Schüler‚ und der Kandidat für einen Parlamentskandidaten der CHP bei der letzten Wahl. Bengi Baserhat einen schrecklichen Beitrag in der Volleyball-Nationalmannschaft geleistet.

Başer von CHP veröffentlichte auf ihrem Social-Media-Konto einen Cartoon, in dem ein Ball auf Frauen im Hijab und einen Muslim geworfen wurde, der eine negative Einstellung hatte. Başer, der auch seinen unwürdigen Posten zur Kenntnis nahm, „ Wenn eine Frau will, kann sie es tun, und die republikanische Dame dieses Landes hält immer den Kopf dieses Landes hoch! Trotz aller Fanatiker!..habe den Ausdruck verwendet.

BENGİ BAŞERS ANKÜNDIGUNG DES MISSBRAUCHS DER UNAUTHORITÄT

Anwältinnen der Islamic Cause Society reichten eine Strafanzeige ein, die Bengi Başers Schrecklichkeit deutlich machte. In Artikel 216 des türkischen Strafgesetzbuches heißt es: „ Beleidigung und Beleidigung religiöser Werte„,“ Menschen zu Hass und Feindschaft anstachelnDie Anwältinnen, die im Rahmen der „Verbrechen“ eine Klage eingereicht hatten, forderten die Bestrafung von Bengi Başer für die Beleidigung religiöser Werte, die Demütigung und die Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit durch ihre Social-Media-Beiträge.

In der Petition der Anwältinnen waren folgende Worte enthalten:

„Der Verdächtige Bengi Başer beleidigt mit seinen Beiträgen in den sozialen Medien zu verschiedenen Terminen den muslimischen Teil der Gesellschaft, der dem islamischen Glauben angehört, der von einem großen Teil der Gesellschaft übernommen wurde, und hetzt andere Teile der Gesellschaft gegen ihn auf. und es kam zu vielen beleidigenden Handlungen, was beweist, dass die Posts des verdächtigen Bengi Başer das Element einer konkreten Gefahr in sich tragen.

Der Verdächtige Bengi Başer arbeitet als Kardiologe in einem Privatkrankenhaus und akademisch „Prof. DR.“ hat den Titel. Im Jahr 2022 trat er erneut in die Politik ein und wurde Mitglied der CHP. Bei den letzten Kommunalwahlen wurde er Kandidat der Partei, die Gegenstand der Rede war, für das Amt des Abgeordneten der 1. Region Istanbul. Er hat 110.000 Follower auf seinem Instagram-Konto und 536.000 Follower auf seinem Twitter-Konto. (Anhang-1)

Einige der Anteile des Verdächtigen Bengi Başer lauten wie folgt; (ANHANG-2)

Teilen am 14. Juli 2023 über die Social-Media-Anwendung Instagram und die Twitter-Anwendung;

Teilen am 13. Juli 2023 über die Social-Media-Anwendung Instagram und die Twitter-Anwendung;

Das Teilen erfolgte am 2. Juli 2023 über die Social-Media-Anwendung Instagram;

Teilen über die Twitter-Anwendung;

Andere über die Instagram-Anwendung vorgenommene Freigaben;

Die Beiträge des Verdächtigen Bengi Başer auf seinen Social-Media-Konten riefen öffentliche Reaktionen hervor, und diese Reaktion fand ihren Platz auf Nachrichtenseiten. (Anhang 3) Bei der Prüfung der Nachrichten wird festgestellt, dass mit den veröffentlichten Beiträgen eine konkrete Gefahr besteht, dass die von einigen Menschen vertretenen religiösen Werte öffentlich gedemütigt werden und dass die Beiträge geeignet sind, den Frieden zu stören die Gesellschaft. Es ist offensichtlich, wie stark die Öffentlichkeit in den Kommentaren unter den Reposts polarisiert ist. (Anhang-4) Es ist klar, dass der Verdächtige, der einen Ansatz an den Tag legt, der die Gesellschaft spaltet und spaltet, die sozialen Merkmale der Menschen auf ihre religiösen Merkmale reduziert und in dieser Reduzierung – auf seine Weise – den Weg der Demütigung wählt, begeht mit seinen offen aggressiven und diskriminierenden Posts eine Straftat.

B- RECHTLICHE BEURTEILUNG:

1- DIE AKTION IST EIN FEHLER GEMÄSS TCK:

TC YARGITAY 8. Strafkammer Basisnummer: 2020/7761 Entscheidungsnummer: 2023/2416 Entscheidungsdatum: In seiner Proklamation vom 24.04.2023;

„Im ersten Absatz von Artikel 216 des Gesetzes Nr. 5237 wird eine Person, die einen Teil der Öffentlichkeit mit unterschiedlichen religiösen Merkmalen offen zu Hass und Feindschaft gegen einen anderen Teil anstachelt, mit der Regel bestraft, dass eine klare und unmittelbare Gefahr entsteht der öffentlichen Sicherheit. Damit dieses Verbrechen begangen werden kann, muss in diesem Fall ein Teil des Volkes gegen den anderen Teil provoziert werden. Die Bedeutung der Aufstachelung zu Hass und Feindschaft kann als der Geisteszustand bestimmt werden, der die Hasshandlungen, die Rache und Verschwendung erfordern würden, durch die Absicht gegen die Wette ersetzt, die mit Feindseligkeit genährt wird. Antrieb ist ein klarer spiritueller Druck auf andere, in eine vernünftige Richtung zu handeln. Damit eine Straftat vorliegt, „müssen Gruppen aktiv zu Hass und Feindseligkeit gegenüber Gruppen provoziert worden sein.“

Das Tatelement des Vergehens, das im dritten Absatz des 216. Artikels des Gesetzes Nr. 5237 geregelt ist, besteht darin, die von einem Teil der Öffentlichkeit angenommenen religiösen Kosten öffentlich in einer Weise zu erniedrigen, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören . Der Text des Elements wurde als Präzedenzfall für den dritten Absatz des 175. Artikels des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 765 (Gesetz Nr. 765) erstellt. In der oben genannten Entscheidung des Gesetzes Nr. 765 heißt es jedoch: „Während Gott das, was unter dem religiösen Wert verstanden werden sollte, als Religionen, Propheten der Religionen und heilige Bücher zählte, wurde diese Einschränkung in der Regelung des Gesetzes Nr. 5237 aufgehoben.“ und es wurden nur religiöse Werte gesprochen. Damit dies geschehen konnte, mussten diese religiösen Werte von einem Teil der Menschen übernommen worden sein.

Diese Demütigung muss öffentlich erfolgen und geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Absicht, zur Störung des öffentlichen Friedens geeignet zu sein, besteht darin, dass die Erniedrigung das Gefühl des Einzelnen, in einer legalen, auf Frieden basierenden Gesellschaft zu leben, verletzt oder konkret die Möglichkeit aufzeigt, dies zu schädigen. Es lohnt sich nicht, dass die Öffentlichkeit das Gefühl hat, dass ihre religiösen Opfer durch die Maßnahme gedemütigt werden, weil es sich um ein gefährliches Verbrechen handelt. Es reicht aus, wenn die Maßnahme objektiv demütigend ist.“

Im vorliegenden Fall handelt es sich um den Tatverdächtigen Bengi Başer; Er beging den Fehler, mit verschiedenen Social-Media-Tools (Twitter, Instagram usw.) und Beiträgen, die er zu verschiedenen Zeitpunkten veröffentlichte, Hass und Feindschaft gegen die muslimische Sektion zu schüren, die er öffentlich als YOBAZ bezeichnete. So sehr, dass der Volleyballspieler mit dem Ball auf die verschleierten Frauen und den Mann mit Turban einschlägt, mit Aussprachen wie „Bestehen Sie auf dem Bigot!“, „Wie viele Körper wird diese elende Bigot-Mentalität noch haben?“ und der Wolf provoziert verschiedene Abschnitte der Gesellschaft gegen die muslimische Gemeinschaft, mit gewalttätigen Beiträgen, in denen das Kind vor dem Mann mit Turban verteidigt wird. Es liegt in der Mitte. Tatsächlich ist diese Provokation nicht nur spiritueller Natur, sondern erfolgt auch in Form der Anstiftung zur Gewalt.

2- Die Handlung des Verdächtigen überschritt den Umfang der Darstellungsfreiheit:

TC YARGITAY 8. Strafkammer Basisnummer: 2020/7761 Entscheidungsnummer: 2023/2416 Entscheidungsdatum: In seiner Proklamation vom 24.04.2023;

„Wenn die erklärten Normen zusammen bewertet werden, zeigt sich, dass Freiheiten in einer demokratischen Gesellschaft als obligatorische Maßnahmen, Schutz der nationalen Sicherheit, territorialen Integrität, der öffentlichen Sicherheit und des öffentlichen Systems, Kriminalitätsverhütung, Schutz von Gesundheit und Moral, Ansehen und Rechten gelten andere, Verhinderung der Verbreitung von Nachrichten, die vertraulich oder gerichtlich behandelt werden sollten. Es versteht sich, dass die Befugnis bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Formbedingungen, Beschränkungen und Sanktionen unterliegt, um ihre Autorität oder Unparteilichkeit zu schützen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Regelungen zur Beendigung der Meinungsfreiheit so eng wie möglich ausgelegt werden sollten, dass für die Beendigung ein wertvolles gesellschaftliches Bedürfnis oder eine Notwendigkeit besteht, dass diese Beendigung zur Verwirklichung eines rechtlichen Zwecks erfolgt, dass die Die Kündigung darf nicht zu weit gehen und die persönliche und soziale Entwicklung darf in keinem Fall beeinträchtigt werden. Verleumdung, Beschimpfungen, Worte und Äußerungen, die Ehre, Tugend und Würde verletzen, obszöne Worte, Schriften, Fotos und Äußerungen, Aufstachelung zum Krieg, Zielen die Rechtsordnung mit Gewalt und Gewalt zu verändern und dabei inmitten von Differenzen Hass, Diskriminierung, Aufruhr, Feindschaft und Gewalt zu erzeugen. Äußerungen, Äußerungen und Handlungen sind im Rahmen der Willensfreiheit nicht gesetzlich geschützt und unterliegen strafrechtlichen Sanktionen als Fehler betrachtet.“

Wie in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs deutlich betont wird; Anteile, die darauf abzielen, inmitten der Unterschiede in der Gesellschaft Hass, Diskriminierung, Streit, Feindschaft und Gewalt zu schüren, können nicht im Rahmen der Meinungsfreiheit bewertet und nicht geschützt werden. Darüber hinaus hat Bengi Başer das Thema Kalam zu verschiedenen Zeiten systematisch in verschiedenen Social-Media-Bereichen geteilt. Aufgrund seiner Position, Bildung, seines sozialen und politischen Status ist er in der Lage, die Ergebnisse der jeweiligen Bewegung zu verstehen. Die Absicht ihres Teilens ist sehr klar.

3- DIE HANDLUNG DES VERDÄCHTIGEN STELLTE DEN PUNKT DER KONKRETEN GEFAHR DAR:

TC YARGITAY 8. Strafkammer Basisnummer: 2020/7761 Entscheidungsnummer: 2023/2416 Entscheidungsdatum: In seiner Proklamation vom 24.04.2023;

In Anbetracht der Überlegungen zu den Beiträgen des Angeklagten unter dem Titel „Ereignisse und Fakten“, die darauf abzielen, die vom Islam als heilig angesehenen religiösen Werte im Rahmen von Artikel 216 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 1 zu beleidigen Da davon ausgegangen wird, dass es geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, und daher eine objektive Bestrafung erforderlich ist, wird nicht beachtet, dass die Anwendung des dritten Absatzes des 216. Artikels des Gesetzes Nr. 5237 in der Anklageschrift beantragt wird. Es war erforderlich Aufhebung, weil sie im Rahmen des Absatzes angenommen wurde.

Wie es in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs heißt, zeigen die Reaktionen in der Öffentlichkeit, dass die Voraussetzungen für eine objektive Bestrafung der Aktien geschaffen sind, die Gegenstand der Rede sind. Wir sehen, dass nach der Aussage von Bengi Başer und dem Wiederauftauchen seiner Beteiligung an unserem Vorfall, der Gegenstand des Wortes ist, wir sehen, dass einige Leute in der Gesellschaft gewalttätig gegen die Menschen in Tschadors und Turbanen vorgegangen sind, auf die der Verdächtige abzielte für. (ANHANG-6)

4- Die Aktion des Verdächtigen erreicht ein breites Publikum

Der Tatverdächtige Bengi Başer ist jemand, der mit seiner akademischen Identität, seinem Berufstitel und seiner politischen Identität an der Spitze der Gesellschaft steht und auf seinen Social-Media-Konten mehr als eine halbe Million Follower hat. Wenn man all dies berücksichtigt, ist es offensichtlich, dass die Beiträge des Verdächtigen einen wichtigen sozialen Aspekt erreicht haben. Dadurch erhöht sich die Gefahr, die von ihrem Handeln ausgeht.

Aus diesen Gründen müssen die Beiträge des Verdächtigen auf Instagram, Twitter und anderen Social-Media-Konten, die sich direkt an Muslime richten, sie zu polarisieren und zu marginalisieren sowie beleidigende Aussagen zu machen, SOFORT gesperrt und entfernt werden.

ERGEBNIS – ICH FORDERE:Auf der Grundlage der oben dargelegten und erläuterten Gründe, die von Ihnen von Amts wegen berücksichtigt werden;

1- Sofortige Sperrung des Zugriffs auf die Social-Media-Konten des Verdächtigen Bengi Başer

2- Wir fordern respektvoll, dass die notwendigen Ermittlungen über den Verdächtigen eingeleitet werden und dass er durch die Erhebung einer Anklage bestraft wird.“

PRESSEMITTEILUNG DER ISLAMISCHEN FALLGESELLSCHAFT

In einer Presseerklärung zu diesem Thema erklärte die Islamic Cause Society, dass sie sich gegen Angriffe auf muslimische Frauen und Kopftücher eingesetzt habe. Die von Juristinnen gegründete Organisation machte in ihrer Pressemitteilung folgende Aussagen:

 

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